Volksrepublik Wolfenstein - Ordnung und Sozialismus

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 Betreff des Beitrags: Todesstrafe für Berufskiller?
BeitragVerfasst: Freitag 4. Oktober 2013, 14:42 
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Liebe Genossen!

Ich als Ratspräsident rufe hiermit zur Abstimmung auf: Soll nach Vorbild des Parteiprogramms von Frank Stronach in der Republik Österreich eine Todesstrafe für Berufskiller eingeführt bzw. ausgebaut werden?

Die sorgfältige Abwägung des Für und Wider könnten wir jetzt vornehmen!

Bitte einfach mal spontan die "Dafür" od. die "Dagegen" Tafel hochheben! :dafür

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Marschall Ferdinand Goehblien
Generalsekretär der SRP
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Regionalpräsident Costa Norte
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 Betreff des Beitrags: Re: Todesstrafe für Berufskiller?
BeitragVerfasst: Samstag 5. Oktober 2013, 00:39 
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:dafür

Allerdings geht einer Abstimmung für gewöhnlich eine Debatte voraus und ein ausformuliertes Gesetz wäre auch von Vorteil.

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Markito Janus
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 Betreff des Beitrags: Re: Todesstrafe für Berufskiller?
BeitragVerfasst: Sonntag 6. Oktober 2013, 13:01 
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Lieber Markito!

Natürlich weiß ich dies!
Es sollte doch nur ein allgemeines Feedback sein, um zu erfahren, ob das Gesetz überhaupt eine Zukunft hat!
Es freut mich aber, dass Sie dafür sind!

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Marschall Ferdinand Goehblien
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 Betreff des Beitrags: Re: Todesstrafe für Berufskiller?
BeitragVerfasst: Mittwoch 9. Oktober 2013, 00:38 
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:dagegen

Halt halt, ich erkläre auch warum! Irgendwie habe ich den Eindruck, der "Immer dagegen"-Presidente zu sein :D

Betrachten wir zunächst den Ist-Zustand der Gesetzgebung der Republik. Dieser besagt, dass mit Beschluss des Volksrates vom 12.11.1999 die Todesstrafe abgeschafft wurde, siehe das entsprechende Dokument in der Bibliothek der Gesetze und Verordnungen. Die Todesstrafe ist demzufolge in Wolfenstein nicht zulässig, sondern abgeschafft. Darüber hinaus geht die Gesetzgebung sogar so weit, von der Todesstrafe bedrohten Personen, selbst Kriminellen, die sich in anderen Ländern nach deren Rechtsprechung eines todeswürdigen Vergehens schuldig gemacht haben, von der Auslieferung dahin auszunehmen und diese in wolfensteiner Gefängnissen zu inhaftieren. Gegebenenfalls wird diesen Personen gar ein Prozess nach wolfensteiner Recht in ihrem Fall zugestanden.

Warum ist das so? Das Gesetz sagt gleich in §1, 1, dass die Todesstrafe aus "menschlichen und volkswirtschaftlichen Gründen" abgeschafft sei. Das Gesetz entstammt einer Zeit, in der es unabdingbar war, der wolfensteiner Volkswirtschaft möglichst viele Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen. Weiterhin kann trotz objektiv festgestellter Schuld eines Delinquenten die Nachlieferung von Beweisen - sei es aufgrund des technischen Fortschritts, sei es aufgrund geänderter Aussagen von Zeugen - eine neue Beurteilung eines Verbrechens notwendig machen, die unter Umständen in einer gänzlichen Neubewertung des Falles und in der Folge mit einem anderen Urteil einhergeht. Diese Unsicherheit, die in mehr oder minder großem Maße hinter jedem Todesurteil steht, hat der damalige wolfensteiner Volksrat als bedeutend genug erachtet, die Todesstrafe abzuschaffen.

Nicht zuletzt hat davon die Holzwirtschaft in Teilen des Pasieniodistriktes wie auch die Landwirtschaft im Distrikt Costa Norte profitiert. Denn hinter der damaligen Entscheidung stand auch glasklar der Wille zur und das Prinzip der Rehabilitierung von Straftätern durch Sühne im Sinne von Arbeit zum Wohle der Gesellschaft. Der hinter der Todesstrafe stehende Gedanke der Rache wurde abgelehnt und im Übrigen war es auch sinnvoll, eine Menge Infrastruktur in den unzugänglichsten Gegenden Wolfensteins wurde von Häftlingen gebaut.

Was ist nun aber mit den Berufskillern? Diese Sache ist ganz einfach zu beantworten: Killer ist in Wolfenstein kein Ausbildungsberuf, insofern kann es bei uns gar keine Berufskiller geben ;)

Und an Markito gerichtet möchte ich sagen, das oben verlinkte Gesetz ist damals im Einklang mit unseren Brüdern aus Tir beschlossen worden, und du weißt selbst sicher auch gut Bescheid über die politischen Strömungen in unserem Bruder- und Nachbarland. Insofern bitte ich dich, auch eventuelle Auswirkungen eines wolfensteiner Alleinganges in Sachen Wiedereinführung der Todesstrafe auf unsere diplomatischen Beziehungen zu berücksichtigen.

Wie gesagt, das sind meine Überlegungen dazu bzw. die Darstellung der bisherigen Handhabe in solchen Fällen und zu diesem Thema. Eine Aussprache dazu, so wie gerade im Gange, ist sicher interessant und eventuell wäre auch eine Vorlage zur Abstimmung im Rat sinnvoll - auch wenn ich dafür keine Mehrheit sehe/erwarte.

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Dr.mad.bull. Andrés R. Chilavert
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 Betreff des Beitrags: Re: Todesstrafe für Berufskiller?
BeitragVerfasst: Mittwoch 9. Oktober 2013, 02:01 
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Achso, ich möchte nicht den Eindruck erwecken, dass etwa Zwangsarbeit eine Alternative zur Todesstrafe wäre. Nein, das möchte ich nicht. Unsere Zwangsarbeit beruht auf Freiwilligkeit. Und zwar durchgehend!

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 Betreff des Beitrags: Re: Todesstrafe für Berufskiller?
BeitragVerfasst: Mittwoch 9. Oktober 2013, 22:54 
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Mhm, Pazifisten :neinnn

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Markito Janus
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 Betreff des Beitrags: Re: Todesstrafe für Berufskiller?
BeitragVerfasst: Samstag 12. Oktober 2013, 12:29 
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:neinnn

Liebe Freunde!

Wir sind heute hier zusammengekommen, um über die Einführung einer Todesstrafe für Berufskiller zu diskutieren!
Deshalb möchte ich an euch, liebe Freunde, folgenden Apell richten:

Ich bin kein rechter Politiker! Aber trotzdem möchte ich hiermit eines verkünden: In Wolfenstein gibt es keine Ausbildungslager für Berufskiller. Doch die Bedrohung, liebe Freunde, die Bedrohung, die geht vom Ausland aus! Und deswegen möchte ich sagen: Wenn wir Berufskiller an das Land ausliefern müssen, aus dem sie kommen, werden sie dort hingerichtet! Sollten nicht wir die Verantwortung über solche Menschen übernehmen? Müssen wir nicht darauf achten, dass sich dieser Beruf hier bei uns nicht ausbreitet?

Ich habe apelliert. Bitte versteht mich nicht falsch!

Danke, liebe Freunde! :dafür

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 Betreff des Beitrags: Re: Todesstrafe für Berufskiller?
BeitragVerfasst: Samstag 12. Oktober 2013, 18:16 
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Unterstütz den Antrag nach wie vor.

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 Betreff des Beitrags: Re: Todesstrafe für Berufskiller?
BeitragVerfasst: Sonntag 13. Oktober 2013, 10:06 
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Danke, lieber Herr Genossin Markito,

dass Du deinen Parteigenossen so standhaft unterstützt und wir einer Meinung sind!

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 Betreff des Beitrags: Re: Todesstrafe für Berufskiller?
BeitragVerfasst: Samstag 19. Oktober 2013, 00:51 
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Marschall F. Goehblien hat geschrieben:
Wenn wir Berufskiller an das Land ausliefern müssen, aus dem sie kommen, werden sie dort hingerichtet! Sollten nicht wir die Verantwortung über solche Menschen übernehmen?


Da ja niemand auf mich hört :D

Gesetz über die Abschaffung der Todesstrafe

verabschiedet am per Beschluss des Nationalen Sicherheitsrates


§ 1

(1) Die Todesstrafe ist aus menschlichen und volkswirtschaftlichen Gründen mit Wirkung vom 12. November 1999 abgeschafft.
(2) Die Todesstrafe darf auch in Ausnahmefällen nicht verhängt werden.

§ 2

(1) Alle vor dem 12. November 1999 verhängten Todesurteile werden in Haftstrafen, über deren Umfang der Nationale Sicherheitsrat objektiv entscheiden wird, umgewandelt.
(2) Ausländische Personen, die auf dem Staatsgebiet der Volksrepublik Wolfenstein oder in irgendeiner anderen Nation Straftaten begingen, für die sie in ihrem Heimatland mit dem Tode bestraft würden, werden nicht an diese Staaten ausgeliefert.
(3) Solche Personen werden auch nicht an Staaten ausgeliefert, die diese Personen an Staaten, welche die Todesstrafe nicht abgeschafft haben, ausliefern würden.

§ 3

(1) Personen, dies sich nach § 2, Satz 2 strafbar gemacht haben, werden in der Volksrepublik Wolfenstein vor Gericht gestellt.
(2) Wird eine nach § 2, Satz 2 und 3 nicht auslieferbare Person vor ein Gericht der Volksrepublik Wolfenstein gestellt, hat das Heimatland dieser Nation das Recht, dem Gericht Sachverständige zu stellen.
(3) Solche Personen verbüßen, sofern sie verurteilt werden, ihre Strafe in der Volksrepublik Wolfenstein.

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