Verfassungsdiskussion, bitte.

Re: Verfassungsdiskussion, bitte.

Beitragvon Presidente Chilavert » Dienstag 28. Mai 2013, 02:34

Die Verfassung gefällt mir. Schön kurz, der Staatsaufbau drin (vielleicht fast zu detailliert in Bezug auf die 500, wenn du weisst, was ich meine), der Sozialismus ist auch ordnungsgemäss rausgekehrt. Was meine Kompetenzen betrifft, bin ich darüber erfreut, dass selbige auch weiterhin höchst demokratisch legitimiert werden sollen. Je öfter, desto besser :prost10

Einen Artikel werde ich allerdings noch hinzufügen - demnächst - und zwar einen, der jegliche geheimdienstliche Betätigung in Wolfenstein verbietet, also für etwaige wolfensteiner Sicherheitsorgane selbst als auch für ausländische oder private "Spione". Das ist mir wichtig.

Lisii hat ja auch gesagt, was sie möchte. Mir wäre noch wichtig, dass wir die Präambel apostrophenfrei hinbekommen (das war jetzt böse von mir, Entschuldigung).

Die Verfassung gefällt mir - um das zu wiederholen. Eine Frage habe ich aber, ich mache da eine gewisse trotzkistische Tendenz ("der ewig fortwährenden sozialistischen Revolution") aus - ist das gewollt? :eek

Wie auch immer. Zur Verfassung sage ich derzeit :dafür
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Re: Verfassungsdiskussion, bitte.

Beitragvon Markito Janus » Dienstag 28. Mai 2013, 21:13

Danke Herr Genossin! Ich hoffe du bist wieder vollständig genesen.

Presidente Chilavert hat geschrieben:Mir wäre noch wichtig, dass wir die Präambel apostrophenfrei hinbekommen

Ich mag Apostrophen und Kommas und Bindestriche und das Wort und, aber du hast recht, in der Verfassung sieht's ein bisschen affig aus.

Präambel
Wir, dass souveräne Volk von Wolfenstein setzen und begründen diese Verfassung im Sinne der ewig fortwährenden sozialistischen Revolution.


Und den Apostroph bei Artikel 7 Abs. 1 nehmen wir gleich auch noch raus und schreiben:
Artikel 7
(1) Die Regionalpräsidenten leiten die Distrikte der Volksrepublik Wolfenstein.


Und was die Sache mit der ewig fortwährenden sozialistischen Revolution angeht, so drück da tatsächlich ein wenig Trotzki durch. Ich bin der Meinung, dass sich der Sozialismus stets weiterentwickeln muss, schliesslich entwickelt sich auch die Gesellschaft als solche stets weiter. Bestes Beispiel hierfür ist die Wissenschaft. Die nationale und internationale Umgebung ist in Bewegung, ebenso sollte es der Sozialismus sein. Wohl gefusst auf fessten, unumstösslichen Grundsätzen, aber dennoch nicht starr. Diese Grundsätze sind meiner Ansicht nach ja bereits in der alten Wolfensteiner Verfassung enthalten (siehe Artikel 2, welchen ich übernommen habe). In so fern ist das also gewollt.

Was die Anzahl Sitze angeht, bin ich schon der Meinung dass das in die Verfassung gehört. Die Frage ist allerdings wie genau deine Pläne für die Wirtschafts- bzw. Gesellschaftssimulation aussehen. Je nach dem könnte man den Artikel auch anders formulieren.

Was die Sache mit dem Geheimdienst angeht, so könnte man das etwa als Abs. 4 zu Artikel 8 hinzufügen.
Artikel 8
(4) Auf dem Territorium der Volksrepublik Wolfenstein sind sämtliche geheimdienstlichen Tätigkeiten welche gegen Bürger derselbigen gerichtet sind, sowohl von inländischen, als auch ausländischen Organen und privater Institutionen verboten.


Soweit meine Ergänzungen. Fehlt sonst noch etwas oder sollte umgeschrieben werden? Wo ist eigentlich Herr Genossin Generalfeldmarschall Drolkar? Und, im speziellen betreffend der Sitzzahl des Rhabarberrates, was ist punkto Gesellschaftssim geplant?
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Re: Verfassungsdiskussion, bitte.

Beitragvon Presidente Chilavert » Sonntag 2. Juni 2013, 20:29

Jau, bin wieder auf dem Damm! Bitte entschuldige meine Abneigung gegen Apostrophen, im Zweifelsfall schreiben wir eine Verfassung mit und eine ohne Apostrophen, die jeweils an geraden bzw. ungeraden Tagen gelten. Ich finde, das hätte einen gewissen Charme und würde von der wolfensteiner Bürokratie sicherlich begrüßt werden :koch

Ich würde aber gerne noch einige Änderungen anmelden. Die Präambel würde ich folgendermaßen verändern:

Prämabel
Dass souveräne Volk von Wolfenstein hat sich nach demokratischer Abstimmung diese Verfassung gegeben, die, im Sinne der fortwährenden Revolution, der sozialistischen wolfensteiner Gesellschaft und ihrem Staat eine eherne Grundlage schafft.


Warum solches? Eigentlich ist vor allem das "ewig" gestrichen, denn ich meine, irgendwann haben wirs auch mal geschafft mit der Revolution, spätestens dann, wenn wider alles Erwarten plötzlich der Kommunismus da ist oder wir die Revolution institutionalisieren, was im Sinne eines stabilen Staatswesens auch nicht ganz verkehrt wäre. Also mit anderen Worten, "ewig" ist mir etwas zu ewig ;-)

Zu Artikel 7: Regionalpräsidenten? Kann man den Namen nicht variabel gestalten - schließlich heißt das bis jetzt in jedem Distrikt anders (Gouvernante, Waldschrat, Distriktsadministrator und jetzt eben noch Regionalpräsident). Wenn man einfach sagt

Artikel 7
(1) Die Distrikte der Volksrepublik Wolfenstein werden von ihren demokratisch gewählten Vertretern geleitet.

(2) In Distrikten, in denen die Zahl der wahlberechtigten Bürger unterhalb der gesetzlichen Mindestgrenze liegt, kann der Staatspräsident die Leitung des Distrikts per Dekret regeln.


würde ich das sinnvoll finden, da hätten wir auch noch Futter für den Rat, der entsprechende Gesetze beschließen müsste.

Zu Artikel 8 (4): das ist soweit absolut in Ordnung, wobei ich in noch strenger fassen würde, und zwar gemäß deines Vorschlages so:

Artikel 8
(4) Auf dem Territorium der Volksrepublik Wolfenstein sind sämtliche geheimdienstlichen Tätigkeiten verboten.
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Re: Verfassungsdiskussion, bitte.

Beitragvon Markito Janus » Montag 3. Juni 2013, 20:35

1. Dein Vorschlag zur Präambel gefällt mir, die Revolution läuft ja wenigstens noch im Parteiprogramm der SRP ewig weiter :dafür

2. Dein Vorschlag zu Artikel 8 geht in Ordnung, wobei ich ja schon dazu tendieren würde nicht gegen unsere Bürger gerichtete Aktionen zu zulassen. Was machen wir zum Beispiel wenn auf einmal eine Konterrevolution losbricht?

3. Dein Vorschlag zu Artikel 7 gefällt mir grundsätzlich. Wir sollten dann aber allenfalls eine gesetzliche Grundlage schaffen, denn zum Beispiel Rhabarberpflücker fände ich als Titel etwas unangemessen. Andererseits Waldschrat... ach was soll's. Soll sich jeder einen Titel aussuchen können. Aber wir sollten's dann auf der HP auflisten. Demokratische Wahl nach Gesetzesgrundlage geht auch in Ordnung :dafür

4. Auf die Apostrophen kann ich in der Verfassung verzichten. Die Bürokraten werden in nächster Zeit mehr als genug zu tun bekommen...

Nun noch mal kurz auf die Sitzzahl des Rhabarberrates zurück: Wie stellst du dir den die Gesellschaftssim vor?
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Re: Verfassungsdiskussion, bitte.

Beitragvon Presidente Chilavert » Mittwoch 5. Juni 2013, 22:43

1. Jaaa :D

2. Konterrevolutionen wird es kaum geben, denn diese sind nach wolfensteiner Recht genehmigungspflichtig (Gesetz zum Putschantragswesen) - aber wenn du willst, können wir auch die Bürger noch besonders schützen :)

3 und 4 ist ja soweit ok. Aber du kannst gerne eine Datsche in den apostrophischen Feldern im Distrikt Lorem Ipsum bekommen, wenn du willst?

Die Sitzzahl dachte ich wird prozentual berechnet. Jede Partei hat eine Stimme im Rat, die prozentual entsprechend der Sitze des Wahlvorschlages hochgerechnet wird. Das wäre erstmal eine Lösung des Ganzen, die machbar wäre.

Wäre das ok oder hast du selbst eine geniale Idee? Bin für alles offen! Naja fast :panzer
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Re: Verfassungsdiskussion, bitte.

Beitragvon Markito Janus » Donnerstag 6. Juni 2013, 20:05

Presidente Chilavert hat geschrieben:3 und 4 ist ja soweit ok. Aber du kannst gerne eine Datsche in den apostrophischen Feldern im Distrikt Lorem Ipsum bekommen, wenn du willst?

Die Sitzzahl dachte ich wird prozentual berechnet. Jede Partei hat eine Stimme im Rat, die prozentual entsprechend der Sitze des Wahlvorschlages hochgerechnet wird. Das wäre erstmal eine Lösung des Ganzen, die machbar wäre.

So 'ne Datsche wäre prächtig!

Die vorgeschlagene Berechnungsvariante scheint mir eine gute und einfach umzusetzende Möglichkeit zu sein. :dafür

Ich erlaube mir nachfolgend mal die Änderungen in einen neuen Entwurf zu packen, damit's übersichtlicher wird.
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Re: Verfassungsdiskussion, bitte.

Beitragvon Markito Janus » Donnerstag 6. Juni 2013, 20:08

Verfassung der sozialistischen Volksrepublik Wolfenstein
Stand 06.06.2013


Präambel

Dass souveräne Volk von Wolfenstein hat sich nach demokratischer Abstimmung diese Verfassung gegeben, die, im Sinne der fortwährenden Revolution, der sozialistischen wolfensteiner Gesellschaft und ihrem Staat eine eherne Grundlage schafft.


Artikel 1

(1) Die Volksrepublik Wolfenstein ist ein sozialistischer Staat. In ihr werden die Ideen des Sozialismus wolfensteiner Prägung, welcher unter Führung der Partei der Bauern und Soldaten erkämpft wurde, zum Wohle und unter Beteiligung aller wolfensteiner Bürger verwirklicht.

(2) Die Hauptstadt der Volksrepublik Wolfenstein ist Wolfenstein-City.

(3) Die Staatsflagge der Volksrepublik Wolfenstein besteht aus den Farben Grün-Weiß-Rot und trägt auf beiden Seiten in der Mitte das Staatswappen der Volksrepublik Wolfenstein.

(4) Das Staatswappen der Volksrepublik Wolfenstein besteht aus zwei gekreuzten Rhabarberstängeln, deren unterer Teil von drei stilisierten Rhabarberblättern überlagert wird, die von einem sie verbindenden Band gehalten werden. Dieses Band trägt das Staatsmotto "ORDNUNG SOZIALISMUS FRIEDEN".

(5) Die Volksrepublik Wolfenstein gliedert sich in Distrikte welche über eine eingeschränkte Autonomie verfügen.


Artikel 2

(1) Alle politische Macht in der Volksrepublik Wolfenstein wird von den wolfensteiner Bürgern ausgeübt. Der Mensch steht im Mittelpunkt aller Bemühungen der wolfensteiner Gesellschaft und ihres Staates. Das gesellschaftliche System des wolfensteiner Sozialismus wird ständig vervollkommnet.


Artikel 3

(1) Das feste Bündnis aller Schichten des wolfensteiner Volkes, das sozialistische Eigentum an Produktionsmitteln, die Planung und Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung nach den Grundsätzen des Sozialismus wolfensteiner Prägung bilden die feste Grundlage der wolfensteiner Gesellschaftsordnung.


Artikel 4

(1) Der Rhabarberrat bildet die demokratisch gewählte Legislative der Volksrepublik.

(2) Der Rhabarberrat umfasst 500 Abgeordnete welche auf einer Einheitsliste gewählt werden. Auf der Einheitsliste sind alle Organisationen mit politischem Gewicht der Volksrepublik, sowie die Bruderstaaten gemäss Ihrem Einfluss vertreten.

(3) Der Rat wird halbjährlich zwischen einem Monat und zwei Wochen vor Ende der vorhergegangen Legislatur neu gewählt. Wahlberechtigt sind alle Bürger der Volksrepublik Wolfenstein. Die Bevölkerung hat dabei die Möglichkeit der Einheitsliste zu zustimmen oder diese abzulehnen.

(4) Wird der Liste mit einfachem Mehr zugestimmt, so wird der Rhabarberrat entsprechend der Einheitsliste zusammengesetzt. Wird die Liste abgelehnt, muss der Bevölkerung innert einer Woche ein neuer Vorschlag präsentiert werden. Es gelten dieselben Regelungen wie für den ersten Wahlgang.

(5) Der Rhabarberrat erlässt Gesetze mit einfachem Mehr, oder bei Veto des Staatspräsidenten mit Zweidrittelmehr. Er beschliesst in erster Instanz mit Zweidrittelmehr Verfassungsänderungen und – Ergänzungen, welche jedoch anschliessend mit einfachem Mehr des Volkes angenommen werden müssen. Des Weiteren Entscheidet er mit einfachem Mehr über internationale Verträge und Beitritte zu Organisationen. Zudem hat er die alleinige Budgethoheit und bestätigt die vom Staatspräsidenten vorgeschlagenen Minister und Richter oder lehnt diese ab.

(6) Alle Mitglieder sind grundsätzlich gleichberechtigt. Zu Beginn jeder Legislatur werden ein Vorsitzender und sein Stellvertreter gewählt. Die Aufgabe des Vorsitzenden ist es die Diskussionen zu leiten und Abstimmungen zu organisieren. Bei Stimmengleichheit hat er den Stichentscheid. Im Sinne der Gewaltenteilung kann der Staatspräsident nicht gleichzeitig Vorsitzender des Rhabarberrates sein.


Artikel 5

(1) Die Volksexekutive ist die Staatsregierung der Volksrepublik Wolfenstein.

(2) Sie besteht aus dem Staatspräsidenten, dem Vizepräsidenten und den Ministern.

(3) Der Staatspräsident wird jährlich zur gleichen Zeit wie der Rhabarberrat zusammen mit seinem Vizepräsidenten gewählt. Wahlorgan sind die Bürger der Volksrepublik Wolfenstein. Zur Wahl ist eine absolute Mehrheit notwendig. Erreicht im ersten Wahlgang kein Kandidat das absolute Mehr, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Zu diesem zweiten Wahlgang sind nur die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen aus dem ersten Wahlgang zugelassen. Zur Wahl ist dann ein einfaches Mehr erforderlich.

(4) Der Staatspräsident kann im Notfall Verordnungen anstelle von Gesetzen erlassen, welche jedoch auf einen Monat befristet sind und die ohne Zustimmung des Rhabarberrates nicht verlängert werden können. Er ist der höchste Repräsentant des Staates im In- und Ausland und leitet im Normalfall die Regierungssitzungen.

(5) Der Vizepräsident vertritt den Staatspräsidenten bei dessen Abwesenheit, sofern diese voraussichtlich länger als einen Monat dauert oder die Existenz der Volksrepublik Wolfenstein unmittelbar durch die Abwesenheit des Staatspräsidenten bedroht ist. Während dieser Zeit hat er dieselben Kompetenzen über die auch der Staatspräsident verfügt. Alle durch den Vizepräsidenten getroffenen Anordnungen können durch den Staatspräsidenten wieder aufgehoben werden, sofern diese noch nicht durch den Rhabarberrat bestätigt wurden.

(6) Die Minister werden durch den Staatspräsidenten vorgeschlagen und müssen durch den Rhabarberrat zu Beginn jeder Legislatur bestätigt werden. Zur Bestätigung genügt ein einfaches Mehr. Mit demselben Mehr kann der Staatspräsident auch die Absetzung eines Ministers verlangen.

(7) Es steht grundsätzlich dem Staatspräsidenten, beziehungsweise dem Rhabarberrat frei wie viele Minister sie ernennen wollen. Zwingend ernannt werden müssen jedoch ein Aussenminister, ein Verteidigungsminister und ein Volkswirtschaftsminister. Der Vizepräsident kann gleichzeitig ein Ministerium leiten.

(8) Die Minister sind in erster Linie für die Bewirtschaftung ihres Ressorts verantwortlich. Sie sind gleichzeitig Personalchefs in ihren Ministerien und repräsentieren den Staat im entsprechenden Bereich. Die Minister handeln im Rahmen der Verfassung und der Gesetze selbstständig.


Artikel 6

(1) Die Judikative wird auf nationaler Ebene durch den obersten Volksgerichtshof gebildet.

(2) Er besteht aus mindestens einem Richter, welcher im Sinne der Gewaltentrennung nicht gleichzeitig ein Regierungsamt innehaben darf.

(3) Die Richter des obersten Volksgerichtshofes werden durch den Staatspräsidenten vorgeschlagen und durch den Rhabarberrat mit absolutem Mehr auf unbestimmte Dauer gewählt.

(4) Der Staatspräsident kann dem Rhabarberrat die Abwahl eines Richters beantragen. Für eine Abwahl ist ein Zweidrittelmehr nötig.

(5) Sämtliche Entscheide des Gerichts können innerhalb der gesetzlichen Fristen einmalig angefochten werden. Damit wird eine erneute Beurteilung bewirkt, welche nicht mehr angefochten werden kann.

(6) Richter welche selbst gegen die Verfassung, Gesetze oder Verordnungen in strafrechtlich relevantem Masse verstossen, werden abgesetzt.


Artikel 7

(1) Die Distrikte der Volksrepublik Wolfenstein werden von ihren demokratisch gewählten Vertretern geleitet.

(2) In Distrikten, in denen die Zahl der wahlberechtigten Bürger unterhalb der gesetzlichen Mindestgrenze liegt, kann der Staatspräsident die Leitung des Distrikts per Dekret regeln.

(3)Die Regionalpräsidenten üben für Ihren Distrikt die Funktionen des Präsidenten aus. Sie können Gesetze und Verordnungen erlassen. Die Regionalpräsidenten können die Gerichtsbarkeit ausüben oder diese delegieren. Sie verwalten Ihr Budget im Rahmen der Vorgaben der Volksrepublik Wolfenstein autonom. Mit Genehmigung des Staatspräsidenten ist auch die Einführung einer Distriktverfassung möglich, wobei keine Bestimmung auf Distriktebene gegen die nationale Gesetzgebung verstossen darf.

(4) Nationales Recht steht immer über dem Recht und der Rechtsprechung auf Distriktebene.


Artikel 8

(1) Die Nationale Volksarmee NVA dient dem Schutz von Volk und Staat.

(2) Es ist die Pflicht der Armeeführung und der Regierung ihre Einsatzfähigkeit zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten.

(3) Der Verteidigungsminister hat den strategischen Oberbefehl, wobei die taktische Umsetzung dem Generalstab obliegt. Bei Abwesenheit des Verteidigungsministers geht der Oberbefehl auf den Staatspräsidenten über.

(4) Auf dem Territorium der Volksrepublik Wolfenstein sind sämtliche geheimdienstlichen Tätigkeiten verboten.


Artikel 9

(1) Die vorliegende Verfassung kann im Rahmen der zuvor genannten Verfahren abgeändert oder ergänzt werden.

(2) Alle Gesetze und Verordnungen die bereits vor Einführung dieser Verfassung in Kraft waren behalten Ihre Gültigkeit sofern sie ihr nicht widersprechen.
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Re: Verfassungsdiskussion, bitte.

Beitragvon Presidente Chilavert » Donnerstag 6. Juni 2013, 22:34

Ich lese mir das mal bis morgen durch! Sieht erstmal sehr gut aus!
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Re: Verfassungsdiskussion, bitte.

Beitragvon Presidente Chilavert » Donnerstag 6. Juni 2013, 22:37

Achso, eins noch. Ein sehr wichtiger Grundsatz aus der alten Verfassung, den ich gerne im ersten Artikel als (2) reintun würde,die anderen Punkte verschieben sich dann entsprechend:

Die Volksrepublik Wolfenstein ist ein Staat im virtuellen Raum, dessen unteilbares und unverkäufliches Staatsgebiet von den jeweils geltenden wolfensteiner Grenzen umschlossen wird.


Ich halte das auch aufgrund vergangener Erfahrungen (vielleicht erinnerst du dich?) für enorm wichtig, das drinne stehen zu haben. Vielleicht kann man das auch noch in (1)mit reinmähren, ich probiere das mal bis morgen.
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Re: Verfassungsdiskussion, bitte.

Beitragvon Presidente Chilavert » Freitag 7. Juni 2013, 02:21

Artikel 4 muss überarbeitet werden. Jetzt mal aus meiner Sicht als Presi. Irgendwo steht doch auch in der neuen Verfassung was von "starker Presi", Artikel 4 schränkt einen schon ganz schön ein! :)
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