Entwurf der Parteistatuten; Teil III.

Moderator: Markito Janus

Entwurf der Parteistatuten; Teil III.

Beitragvon Marschall F. Goehblien » Freitag 16. August 2013, 14:23

Entwurf der Parteistatuten der Sozialistischen Reformpartei

4.
Beschlussfassungsvorschriften
Die Beschlussfassungsvorschriften in der SRP sind relativ einfach gestrickt. In der Parteiversammlung genügt ein einfaches Mehr sowie die Zustimmung des Zentralvorsitzenden. Stimmt dieser nicht zu, so darf der Beschluss auch nicht gefasst werden, es sei denn, alle Mitglieder der Partei für den Beschluss. Erklärt sich daraufhin der Zentralvorsitzende für überstimmt, wird der Beschluss gefällt.
Geht der Zentralvorsitzende diesen Schritt nicht, so hat dies nur aufschiebende Wirkung. Der Beschluss kann eine Woche später erneut von den Mitgliedern OHNE den Zentralvorsitzenden gefällt werden, sofern alle Mitglieder zustimmen.

Im Falle, dass alle Miglieder nicht mitspracheberechtigt (wegen Strafe) sind, so liegt die Entscheidungsgewlt allein in den Händen des Zentralvorsitzenden. Ihm ist es allerdings verboten, willkürlich Strafen zu fällen, um seine Macht innerhalb der Partei zu festigen.


5.
Aufbau der Parteiorgane und Unterorganisationen
Das oberste Parteiorgan ist die Parteiversammlung. Hier werden die Beschlüsse innerhalb der Partei gefällt, sowie das über die Entwürfe der Beschlüsse abgestimmt. Nach Einstimmung des Zentralvorsitzenden werden hier auch die Beschlüsse den einzelnen Mitgliedern mitgeteilt und somit verabschiedet.

Auch tritt die Parteiversammlung einmal im Jahr (im Mai) zum "Jahrestag der Sozialistischen Reformpartei SRP" zusammen. Hier halten der Zentralvorsitzende, der Generalsekretär sowie andere ranghohe Mitglieder der Partei jeweils eine od. mehrere Reden.
Bei Bedarf wird am Jahrestag auch ein neues Parteiprogramm bzw. neue Parteistatuten verabschiedet.

Auch gibt es weitere Unterorganisationen, zum Beispiel die Regionalkomitees. In jedem Distrikt Wolfensteins besteht ein Regionalkomitee (sofern genügend Mitglieder vorhanden). Die Mitglieder der SRP werden immer in derjenigen Region eingesetzt, in der sie zu Hause sind.


6.
Finanzierung
Die Finaizerungsvorschriften innerhalb der Partei sind sehr streng, jedoch eigentlich kein Thema in der SRP, da die Parteiführung von Grund auf lediglich sinnvolle Parteiprojekte unterstützt.

In der Innenpolitik lautet der Leitspruch: Die Staatsfinanzen sind im Lot zu halten!
sozialistische Grüße von:


Marschall Ferdinand Goehblien
Generalsekretär der SRP
Gründer und Generaldirektor der TGW
Regionalpräsident Costa Norte
Ratspräsident Rhabarberrat
Marschall F. Goehblien
 
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