Aus gerade mal nicht aktuellem Anlass gibts eine Anordnung
Verfasst: Montag 2. November 2009, 22:57
Verordnung über das Putschantragswesen in der Volksrepublik Wolfenstein.
Unter Übernahme und Ergänzung der von der Gouvernante der Region Abu Dhabu, Otto Drolkar, am 17.12.2001 erlassene Verordnung über das Putschantragswesen in der Region Abu Dhabu der Volksrepublik Wolfenstein, ordne ich gemäss der Provisorischen Verfassung der Volksrepublik Wolfenstein, Kapitel 1 Punkt 5 an, dass folgender Text rückwirkend ab dem 1. November 2009 als "Gesetz zum Putschantragswesen in der Volksrepublik Wolfenstein" geltendes Recht der Volksrepublik Wolfenstein ist:
Gesetz zum Putschantragswesen in der Volksrepublik Wolfenstein
Geltungsbereich: Volksrepublik Wolfenstein, Freistaat Schwarzer Wald, Mond
§ 1 - Putsche sind Antrags- und Bewilligungspflichtig. Die Bewilligung eines Putsches bedarf der Antragstellung.
§ 2 - Die Antragstellung erfolgt beim Putschantragsprüfungsamt der Volksrepublik Wolfenstein in Wolfenstein-City.
§ 3 - Im Putschantrag müssen folgende Informationen enthalten sein:
- Datum des Antrags,
- Ort der Antragstellung,
- Teilnehmer des Putsches mit Staatsangehörigkeit, Wohnort, Erreichbarkeit bis zur geplanten Ausführung des Putsches,
- Hintermänner und Hinterfrauen sowie Drahtzieher und Drahtzieherinnen,
- Ort und Zeit des geplanten Putsches (unter Angabe der betreffenden Distrikte der Volksrepublik Wolfenstein, des Freistaats Schwarzer Wald bzw. des Mondes),
- Ziel des Putsches,
- Aufzählung der voraussichtlichen Vergehen und Gesetzesverstöße in Vorbereitung und bei Ausführung des Putsches,
- Zu erwartender Schaden an Privat- und Volkseigentum sowie zu erwartender Schaden an Personen und anderen Lebewesen,
- detaillierte Planung des Putsches sowie Übersicht über den Technikeinsatz (inkl. Waffen),
Losungen, Parolen, Tarnnamen sowie Schlüssel und Passwörter der Aktion.
§ 4 - Die Antragstellung hat mindestens 57 Wochen vor dem geplanten Putsch beim Putschantragsprüfungsamt der Volksrepublik Wolfenstein in Wolfenstein-City zu erfolgen.
Die Antragstellung ergibt noch kein Recht auf einen Putsch.
§ 5 - Das Putschantragsprüfungsamt der Volksrepublik Wolfenstein in Wolfenstein-City ist berechtigt, bei zu erwartenden Gesetzesverstößen oder aus anderen Gründen gestellte Anträge abzulehnen oder nicht zu bearbeiten.
§ 6 - Das Putschantragsprüfungsamt der Volksrepublik Wolfenstein in Wolfenstein-City gibt bei positiver Bewertung den Antrag an die Gouvernanten/die Gouverneure der betreffenden Regionen, Distrikte bzw. des Mondes.
§ 7 - Die Gouvernanten/die Gouverneure prüfen den Putschantrag nacheinander innerhalb von jeweils 46 Wochen und bei Bewilligung wird er zur endgültigen Entscheidung dem Presi der Volksrepublik Wolfenstein vorgelegt.
$ 8 - Eine Frist für die Entscheidung des Presis gibt es nicht.
§ 9 - Bei Nichtgenehmigung eines Antrags darf der Putsch nicht ausgeführt werden.
saludos
Dr.mad.bull. Chilavert
Unter Übernahme und Ergänzung der von der Gouvernante der Region Abu Dhabu, Otto Drolkar, am 17.12.2001 erlassene Verordnung über das Putschantragswesen in der Region Abu Dhabu der Volksrepublik Wolfenstein, ordne ich gemäss der Provisorischen Verfassung der Volksrepublik Wolfenstein, Kapitel 1 Punkt 5 an, dass folgender Text rückwirkend ab dem 1. November 2009 als "Gesetz zum Putschantragswesen in der Volksrepublik Wolfenstein" geltendes Recht der Volksrepublik Wolfenstein ist:
Gesetz zum Putschantragswesen in der Volksrepublik Wolfenstein
Geltungsbereich: Volksrepublik Wolfenstein, Freistaat Schwarzer Wald, Mond
§ 1 - Putsche sind Antrags- und Bewilligungspflichtig. Die Bewilligung eines Putsches bedarf der Antragstellung.
§ 2 - Die Antragstellung erfolgt beim Putschantragsprüfungsamt der Volksrepublik Wolfenstein in Wolfenstein-City.
§ 3 - Im Putschantrag müssen folgende Informationen enthalten sein:
- Datum des Antrags,
- Ort der Antragstellung,
- Teilnehmer des Putsches mit Staatsangehörigkeit, Wohnort, Erreichbarkeit bis zur geplanten Ausführung des Putsches,
- Hintermänner und Hinterfrauen sowie Drahtzieher und Drahtzieherinnen,
- Ort und Zeit des geplanten Putsches (unter Angabe der betreffenden Distrikte der Volksrepublik Wolfenstein, des Freistaats Schwarzer Wald bzw. des Mondes),
- Ziel des Putsches,
- Aufzählung der voraussichtlichen Vergehen und Gesetzesverstöße in Vorbereitung und bei Ausführung des Putsches,
- Zu erwartender Schaden an Privat- und Volkseigentum sowie zu erwartender Schaden an Personen und anderen Lebewesen,
- detaillierte Planung des Putsches sowie Übersicht über den Technikeinsatz (inkl. Waffen),
Losungen, Parolen, Tarnnamen sowie Schlüssel und Passwörter der Aktion.
§ 4 - Die Antragstellung hat mindestens 57 Wochen vor dem geplanten Putsch beim Putschantragsprüfungsamt der Volksrepublik Wolfenstein in Wolfenstein-City zu erfolgen.
Die Antragstellung ergibt noch kein Recht auf einen Putsch.
§ 5 - Das Putschantragsprüfungsamt der Volksrepublik Wolfenstein in Wolfenstein-City ist berechtigt, bei zu erwartenden Gesetzesverstößen oder aus anderen Gründen gestellte Anträge abzulehnen oder nicht zu bearbeiten.
§ 6 - Das Putschantragsprüfungsamt der Volksrepublik Wolfenstein in Wolfenstein-City gibt bei positiver Bewertung den Antrag an die Gouvernanten/die Gouverneure der betreffenden Regionen, Distrikte bzw. des Mondes.
§ 7 - Die Gouvernanten/die Gouverneure prüfen den Putschantrag nacheinander innerhalb von jeweils 46 Wochen und bei Bewilligung wird er zur endgültigen Entscheidung dem Presi der Volksrepublik Wolfenstein vorgelegt.
$ 8 - Eine Frist für die Entscheidung des Presis gibt es nicht.
§ 9 - Bei Nichtgenehmigung eines Antrags darf der Putsch nicht ausgeführt werden.
saludos
Dr.mad.bull. Chilavert