Meiner Meinung nach müsste sicher die sozialistische Ausrichtung unseres Staates hervorgehoben werden.
Das von unserem geschätzen Herr Genossin Presidente vorgeschlagene Wahlsystem für den Rhabarbarrat kann ich zum jetzigen Zeitpunkt unterstützen. Wie ich bereits früher angemerkt habe, sehe ich, und mit mir die Genossen der SRP, dies aber nur als Übergang bis die politische Betätigung des Volkes einen gewissen Grad erreicht hat.
Wichtig scheint es mir festzulegen in welchem Intervall und in welchem Wahlverfahren die einzelnen Institutionen besetzt werden. Also Legislative, Exekutive und Judikative (momentan wohl nicht vorhanden), sowie die Stellung der Distrikte.
Legislative:Name: entweder wie bisher Rhabarbarrat oder Volksrat.
Anzahl Abgeordnete: 500 oder ???
Wahlintervall: Alle 3 bis 6 Monate wir der gesamte Rat neu gewählt, schliesslich motiviert doch nichts mehr als die Aussicht auf einen Parlamentssitz
Wahlmodus: Die Regierung erlässt einen Wahlvorschlag der die Parteien und Organisationen gemäss Ihrem Einfluss im Parlament einsitz nehmen lässt. Alle in Wolfenstein wahlberechtigten können diesem Vorschlag entweder zustimmen oder Ihn ablehnen. Wird er angenommen tritt er für die vorgegebene Legislaturperiode in Kraft. Wir er abgelehnt muss die Regierung einen neuen Vorschlag erlassen, wobei auf die Vorschläge des Volkes Rücksicht genommen werden sollte. Wählbar sind alle in Wolfenstein wahlberechtigten.
Kompetenzen: Erlässt Gesetze mit einfachem Mehr, oder bei Veto des Staatspräsidenten mit Zweidrittelmehr. Beschliesst in erster Instanz mit Zweidrittelmehr Verfassungsänderungen, welche allerdings anschliessend von einem einfachen Mehr des Volkes angenommen werden müssen. Entscheidet mit einfachem Mehr über Internationale Verträge und Beitritte zu Organisationen. Hat die alleinige Budgethoheit. Bestätigt die vom Staatspräsidenten vorgeschlagenen Minister und Richter oder lehnt diese ab.
Organisation: Alle Mitglieder sind grundsätzlich gleichberechtigt. Aus organisatorischen Gründen wird jedoch zu Beginn jeder Legislatur ein Vorsitzender und sein Stellvertreter gewählt. Die Aufgabe des Vorsitzenden ist es die Diskussionen zu leiten und Abstimmungen zu organisieren. Bei Stimmengleichheit hat er den Stichentscheid.
Exekutive:Name: zb: Staatsregierung, Volksregierung, Volksexekutive
Zusammensetzung: Der Staatspräsident, wird direkt vom Volk gewählt.
Die Minister, werden vom Staatspräsidenten vorgeschlagen und vom Parlament gewählt.
Es steht grundsätzlich dem Staatspräsidenten, bzw. dem Parlament frei wie viele Minister Sie ernennen wollen und wie die Ressorts aufgeteilt werden. Zwingend sind jedoch: Verteidigungsminister, Volkswirtschaftsminister und Aussenminister.
Wahlmodus: Durch Legislative, mit einfachem Mehr (Minister), Staatspräsident, mit absolutem Mehr (durch Volk)
Wahlintervall: Staatspräsident: ???
Minister: Zu Beginn jeder neuen Parlamentslegislatur gesamthaft, oder bei Rücktritt eines Ministers einzeln.
Kompetenzen: Staatspräsident: schlägt Minister und Richter auf Landesebene vor und kann dem Parlament deren Absetzung mit einfachem Mehr bei Ministern und Zweidrittelmehr bei Richtern beantragen. Kann im Notfall Verordnungen anstelle von Gesetzen erlassen, welche jedoch auf einen Monat befristet sind und ohne Zustimmung des Parlaments nicht verlängert werden können. Ist höchster Repräsentant des Staates im In- und Ausland. Hat das Vetorecht gegen Gesetzesvorlagen. Ernennt und entlässt die Regionalpräsidenten (Distriktadmins). Hat das volle Rederecht im Parlament. Leitet die Regierungssitzungen.
Minister: sind für Ihren Bereich verantwortlich und haben Rederecht im Parlament. Die genauen Kompetenzen werden gesetzlich geregelt.
Judikative:Richter werden vom Staatspräsidenten vorgeschlagen und vom Parlament auf unbestimmte Zeit gewählt. Sie können jedoch auf Antrag des Staatspräsidenten mit Zweidrittelmehr abgewählt werden.
Die Entscheide der Richter können angefochten werden. Damit wird eine erneute Beurteilung bewirkt, welche nicht mehr angefochten werden kann.
Die Anzahl der Richter wird per Gesetz geregelt.
Distriktadmins:Werden durch den Staatspräsidenten ernannt und abgesetzt. Üben für Ihren Distrikt die Funktionen des Präsidenten (Regionalpräsidenten) aus.
----------------------------------------------------------------
Weiteres wird per Gesetz geregelt oder die Verfassung wird ergänzt. Soweit meine Vorschläge. Was haltet Ihr davon?