Verfassungsdiskussion, bitte.

Verfassungsdiskussion, bitte.

Beitragvon Presidente Chilavert » Freitag 26. April 2013, 01:27

Sticky.

EDIT: nicht mehr sticky, da abgeschlossen.
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Re: Verfassungsdiskussion, bitte.

Beitragvon S.P. Wodkowitsch » Samstag 27. April 2013, 16:54

Diä Alleinstellung von Rhabarber ist mir schon langä ein Dorn im trübän Augä, das sollte geändert werdän. Dann soll das Üblichä rein, Staatsorganisation, Bürgärrechtä, Naturschutz und all sowas.
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"Wegen innerä Sicherheit und überhaupt und so"

*geändert auf Befähl des Präsidäntä
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Re: Verfassungsdiskussion, bitte.

Beitragvon Presidente Chilavert » Sonntag 28. April 2013, 14:16

Pack das bitte in Artikel, ich korrigiere dann die Umlaute raus :D

Benötigen wir eine festgeschriebene Führungsrolle der PPdV als Avantgarde der Werktätigen beim sozialistischen Aufbau des Vaterlandes? Müsste man eigentlich mal eine Umfrage dazu machen, besteht Interesse?
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Re: Verfassungsdiskussion, bitte.

Beitragvon Markito Janus » Samstag 4. Mai 2013, 21:43

Meiner Meinung nach müsste sicher die sozialistische Ausrichtung unseres Staates hervorgehoben werden.

Das von unserem geschätzen Herr Genossin Presidente vorgeschlagene Wahlsystem für den Rhabarbarrat kann ich zum jetzigen Zeitpunkt unterstützen. Wie ich bereits früher angemerkt habe, sehe ich, und mit mir die Genossen der SRP, dies aber nur als Übergang bis die politische Betätigung des Volkes einen gewissen Grad erreicht hat.

Wichtig scheint es mir festzulegen in welchem Intervall und in welchem Wahlverfahren die einzelnen Institutionen besetzt werden. Also Legislative, Exekutive und Judikative (momentan wohl nicht vorhanden), sowie die Stellung der Distrikte.

Legislative:

Name: entweder wie bisher Rhabarbarrat oder Volksrat.

Anzahl Abgeordnete: 500 oder ???

Wahlintervall: Alle 3 bis 6 Monate wir der gesamte Rat neu gewählt, schliesslich motiviert doch nichts mehr als die Aussicht auf einen Parlamentssitz ;)

Wahlmodus: Die Regierung erlässt einen Wahlvorschlag der die Parteien und Organisationen gemäss Ihrem Einfluss im Parlament einsitz nehmen lässt. Alle in Wolfenstein wahlberechtigten können diesem Vorschlag entweder zustimmen oder Ihn ablehnen. Wird er angenommen tritt er für die vorgegebene Legislaturperiode in Kraft. Wir er abgelehnt muss die Regierung einen neuen Vorschlag erlassen, wobei auf die Vorschläge des Volkes Rücksicht genommen werden sollte. Wählbar sind alle in Wolfenstein wahlberechtigten.

Kompetenzen: Erlässt Gesetze mit einfachem Mehr, oder bei Veto des Staatspräsidenten mit Zweidrittelmehr. Beschliesst in erster Instanz mit Zweidrittelmehr Verfassungsänderungen, welche allerdings anschliessend von einem einfachen Mehr des Volkes angenommen werden müssen. Entscheidet mit einfachem Mehr über Internationale Verträge und Beitritte zu Organisationen. Hat die alleinige Budgethoheit. Bestätigt die vom Staatspräsidenten vorgeschlagenen Minister und Richter oder lehnt diese ab.

Organisation: Alle Mitglieder sind grundsätzlich gleichberechtigt. Aus organisatorischen Gründen wird jedoch zu Beginn jeder Legislatur ein Vorsitzender und sein Stellvertreter gewählt. Die Aufgabe des Vorsitzenden ist es die Diskussionen zu leiten und Abstimmungen zu organisieren. Bei Stimmengleichheit hat er den Stichentscheid.

Exekutive:

Name: zb: Staatsregierung, Volksregierung, Volksexekutive

Zusammensetzung: Der Staatspräsident, wird direkt vom Volk gewählt.
Die Minister, werden vom Staatspräsidenten vorgeschlagen und vom Parlament gewählt.
Es steht grundsätzlich dem Staatspräsidenten, bzw. dem Parlament frei wie viele Minister Sie ernennen wollen und wie die Ressorts aufgeteilt werden. Zwingend sind jedoch: Verteidigungsminister, Volkswirtschaftsminister und Aussenminister.

Wahlmodus: Durch Legislative, mit einfachem Mehr (Minister), Staatspräsident, mit absolutem Mehr (durch Volk)

Wahlintervall: Staatspräsident: ???
Minister: Zu Beginn jeder neuen Parlamentslegislatur gesamthaft, oder bei Rücktritt eines Ministers einzeln.

Kompetenzen: Staatspräsident: schlägt Minister und Richter auf Landesebene vor und kann dem Parlament deren Absetzung mit einfachem Mehr bei Ministern und Zweidrittelmehr bei Richtern beantragen. Kann im Notfall Verordnungen anstelle von Gesetzen erlassen, welche jedoch auf einen Monat befristet sind und ohne Zustimmung des Parlaments nicht verlängert werden können. Ist höchster Repräsentant des Staates im In- und Ausland. Hat das Vetorecht gegen Gesetzesvorlagen. Ernennt und entlässt die Regionalpräsidenten (Distriktadmins). Hat das volle Rederecht im Parlament. Leitet die Regierungssitzungen.

Minister: sind für Ihren Bereich verantwortlich und haben Rederecht im Parlament. Die genauen Kompetenzen werden gesetzlich geregelt.


Judikative:

Richter werden vom Staatspräsidenten vorgeschlagen und vom Parlament auf unbestimmte Zeit gewählt. Sie können jedoch auf Antrag des Staatspräsidenten mit Zweidrittelmehr abgewählt werden.

Die Entscheide der Richter können angefochten werden. Damit wird eine erneute Beurteilung bewirkt, welche nicht mehr angefochten werden kann.

Die Anzahl der Richter wird per Gesetz geregelt.

Distriktadmins:

Werden durch den Staatspräsidenten ernannt und abgesetzt. Üben für Ihren Distrikt die Funktionen des Präsidenten (Regionalpräsidenten) aus.
----------------------------------------------------------------

Weiteres wird per Gesetz geregelt oder die Verfassung wird ergänzt. Soweit meine Vorschläge. Was haltet Ihr davon?
mit sozialistischen Grüssen
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Re: Verfassungsdiskussion, bitte.

Beitragvon Markito Janus » Sonntag 12. Mai 2013, 14:48

Ich bin überaus erfreut über die offenbar volle Zustimmung zu meinem Vorschlag!
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Re: Verfassungsdiskussion, bitte.

Beitragvon Presidente Chilavert » Dienstag 14. Mai 2013, 00:10

:D Du hast das Prinzip der wolfensteiner passiven Abstimmung voll und ganz verinnerlicht :D

Ich finde die Vorschläge sehr gut, auch wenn da an meinen Kompetenzen gekratzt wird :beifall aber das ist völlig in Ordnung. Besonders Klasse finde ich, dass du dich offenbar an dem Bild zum Staatsaufbau orientiert hast. Letztlich entsprechen deine Ideen dem, was ich mir so auch vorgestellt habe.

Trotzdem müssen wir das noch in Artikelform bringen, und Verfassungen *in Gänze* Artikel für Artikel zu schreiben, ist keine einfache Aufgabe.

Übrigens habe ich aus einer bestimmten, nicht mehr existenten Verfassung auch noch ein paar Artikel übernommen und angepasst, welche ich hier vorschlagen möchte:

"Artikel 1

(1) Die Volksrepublik Wolfenstein ist ein sozialistischer Staat. In ihr werden die Ideen des Sozialismus wolfensteiner Prägung, welcher unter Führung der Partei der Bauern und Soldaten erkämpft wurde, zum Wohle und unter Beteiligung aller wolfensteiner Bürger verwirklicht.

(2) Die Hauptstadt der Volksrepublik Wolfenstein ist Wolfenstein-City.

(3) Die Staatsflagge der Volksrepublik Wolfenstein besteht aus den Farben Grün-Weiß-Rot und trägt auf beiden Seiten in der Mitte das Staatswappen der Volksrepublik Wolfenstein.

(4) Das Staatswappen der Volksrepublik Wolfenstein besteht aus zwei gekreuzten Rhabarberstängeln, deren unterer Teil von drei stilisierten Rhabarberblättern überlagert wird, die von einem sie verbindenden Band gehalten werden. Dieses Band trägt das Staatsmotto "ORDNUNG SOZIALISMUS FRIEDEN".

Artikel 2

(1) Alle politische Macht in der Volksrepublik Wolfenstein wird von den wolfensteiner Bürgern ausgeübt. Der Mensch steht im Mittelpunkt aller Bemühungen der wolfensteiner Gesellschaft und ihres Staates. Das gesellschaftliche System des wolfensteiner Sozialismus wird ständig vervollkommnet.

Artikel 3

(1) Das feste Bündnis aller Schichten des wolfensteiner Volkes, das sozialistische Eigentum an Produktionsmitteln, die Planung und Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung nach den Grundsätzen des Sozialismus wolfensteiner Prägung bilden die feste Grundlage der wolfensteiner Gesellschaftsordnung."

Na? Das wäre doch ein ganz guter Anfang. Wir können auch, wie die Bourgeoisie, zunächst mal die ganzen Menschenrechtssachen definieren (würde mir aber nicht gefallen, das ist ja wohl im Sozialismus selbstverständlich). Wichtig wäre, glaube ich, noch ein Kapitel zu Rechten und Pflichten der Bürger. Aber wie gesagt, mir wäre es schon recht, wir würden eine kurze Verfassung haben, die nur das nötigste enthält, damit wir noch ein paar Gesetze zum beschliessen haben (Entschuldigung für das schlechte Deutsch gerade :karte ) und auch der Aufwand nicht ganz so groß wird. Die Verfassung soll ja auch noch auf Anhieb versteh- und beherrschbar (i.S.v. einfach anwendbar) sein.

BTW ist es kein Problem, wenn du oder jemand anders die ersten Artikel nicht will oder komplett ablehnt und sagt: pfui, wollnwa nich. Wir können das so machen, aber auch ganz anders. Wolfenstein ist ein freies Land.
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Re: Verfassungsdiskussion, bitte.

Beitragvon Markito Janus » Dienstag 14. Mai 2013, 20:33

Presidente Chilavert hat geschrieben:Du hast das Prinzip der wolfensteiner passiven Abstimmung voll und ganz verinnerlicht

Ich denke ich hab mich schon ganz gut eingelebt hier ;)

Die drei genannten Artikel gefallen mir sehr gut!

Markito Janus hat geschrieben:Meiner Meinung nach müsste sicher die sozialistische Ausrichtung unseres Staates hervorgehoben werden.

Dass ist genau das was ich mit diesem Satz gemeint habe. Ich stimme dir auch in dem Punkt zu dass die Verfassung nicht zu ausführlich und leicht verständlich sein sollte. Aus diesem Grund habe ich mich bewusst auf die grundlegenden Fragen der Regierungsstruktur beschränkt.

Deine Grafik zum Staatsaufbau hab ich mir selbstverständlich auch angeschaut. Ich habe aber auf den Ministerpräsidenten verzichtet, da der meiner Meinung nach keinen allzu grossen Sinn macht. Schliesslich sind wir ja eine Volksrepublik mit starker, aber später nicht mehr ganz allmächtiger, Stellung des Staatspräsidenten. Ich denke dass dies die Bevölkerung zu mehr politischer Tätigkeit motiviert.

Das Schreiben der Artikel artet natürlich schnell in Arbeit aus, aber da der Wetterbericht für's Pfingstwochenende eh nichts gutes verheisst würde ich mich diesbezüglich zur Verfügung stellen. Wäre aber gut, wenn wir uns bis dahin wenigstens im groben geeinigt hätten was alles reingehört. Diesbezüglich wäre es natürlich auch wünschenswert wenn sich eine breitere Masse der Bürger zu Wort melden würde.
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Re: Verfassungsdiskussion, bitte.

Beitragvon Markito Janus » Samstag 25. Mai 2013, 16:47

Genossen ich darf euch voller Stolz den Entwurf für eine neue Verfassung unseres Staates vorstellen!

Eine breite Diskussion ist erwünscht.

Verfassung der sozialistischen Volksrepublik Wolfenstein
Stand 24.05.2013

Präambel

Wir, dass souveräne Volk Wolfenstein’s setzen und begründen diese Verfassung im Sinne der ewig fortwährenden sozialistischen Revolution.

Artikel 1

(1) Die Volksrepublik Wolfenstein ist ein sozialistischer Staat. In ihr werden die Ideen des Sozialismus wolfensteiner Prägung, welcher unter Führung der Partei der Bauern und Soldaten erkämpft wurde, zum Wohle und unter Beteiligung aller wolfensteiner Bürger verwirklicht.

(2) Die Hauptstadt der Volksrepublik Wolfenstein ist Wolfenstein-City.

(3) Die Staatsflagge der Volksrepublik Wolfenstein besteht aus den Farben Grün-Weiß-Rot und trägt auf beiden Seiten in der Mitte das Staatswappen der Volksrepublik Wolfenstein.

(4) Das Staatswappen der Volksrepublik Wolfenstein besteht aus zwei gekreuzten Rhabarberstängeln, deren unterer Teil von drei stilisierten Rhabarberblättern überlagert wird, die von einem sie verbindenden Band gehalten werden. Dieses Band trägt das Staatsmotto "ORDNUNG SOZIALISMUS FRIEDEN".

(5) Die Volksrepublik Wolfenstein gliedert sich in Distrikte welche über eine eingeschränkte Autonomie verfügen.

Artikel 2

(1) Alle politische Macht in der Volksrepublik Wolfenstein wird von den wolfensteiner Bürgern ausgeübt. Der Mensch steht im Mittelpunkt aller Bemühungen der wolfensteiner Gesellschaft und ihres Staates. Das gesellschaftliche System des wolfensteiner Sozialismus wird ständig vervollkommnet.


Artikel 3

(1) Das feste Bündnis aller Schichten des wolfensteiner Volkes, das sozialistische Eigentum an Produktionsmitteln, die Planung und Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung nach den Grundsätzen des Sozialismus wolfensteiner Prägung bilden die feste Grundlage der wolfensteiner Gesellschaftsordnung.

Artikel 4

(1) Der Rhabarberrat bildet die demokratisch gewählte Legislative der Volksrepublik.

(2) Der Rhabarberrat umfasst 500 Abgeordnete welche auf einer Einheitsliste gewählt werden. Auf der Einheitsliste sind alle Organisationen mit politischem Gewicht der Volksrepublik, sowie die Bruderstaaten gemäss Ihrem Einfluss vertreten.

(3) Der Rat wird halbjährlich zwischen einem Monat und zwei Wochen vor Ende der vorhergegangen Legislatur neu gewählt. Wahlberechtigt sind alle Bürger der Volksrepublik Wolfenstein. Die Bevölkerung hat dabei die Möglichkeit der Einheitsliste zu zustimmen oder diese abzulehnen.

(4) Wird der Liste mit einfachem Mehr zugestimmt, so wird der Rhabarberrat entsprechend der Einheitsliste zusammengesetzt. Wird die Liste abgelehnt, muss der Bevölkerung innert einer Woche ein neuer Vorschlag präsentiert werden. Es gelten dieselben Regelungen wie für den ersten Wahlgang.

(5) Der Rhabarberrat erlässt Gesetze mit einfachem Mehr, oder bei Veto des Staatspräsidenten mit Zweidrittelmehr. Er beschliesst in erster Instanz mit Zweidrittelmehr Verfassungsänderungen und – Ergänzungen, welche jedoch anschliessend mit einfachem Mehr des Volkes angenommen werden müssen. Des Weiteren Entscheidet er mit einfachem Mehr über internationale Verträge und Beitritte zu Organisationen. Zudem hat er die alleinige Budgethoheit und bestätigt die vom Staatspräsidenten vorgeschlagenen Minister und Richter oder lehnt diese ab.

(6) Alle Mitglieder sind grundsätzlich gleichberechtigt. Zu Beginn jeder Legislatur werden ein Vorsitzender und sein Stellvertreter gewählt. Die Aufgabe des Vorsitzenden ist es die Diskussionen zu leiten und Abstimmungen zu organisieren. Bei Stimmengleichheit hat er den Stichentscheid. Im Sinne der Gewaltenteilung kann der Staatspräsident nicht gleichzeitig Vorsitzender des Rhabarberrates sein.



Artikel 5

(1) Die Volksexekutive ist die Staatsregierung der Volksrepublik Wolfenstein.

(2) Sie besteht aus dem Staatspräsidenten, dem Vizepräsidenten und den Ministern.

(3) Der Staatspräsident wird jährlich zur gleichen Zeit wie der Rhabarberrat zusammen mit seinem Vizepräsidenten gewählt. Wahlorgan sind die Bürger der Volksrepublik Wolfenstein. Zur Wahl ist eine absolute Mehrheit notwendig. Erreicht im ersten Wahlgang kein Kandidat das absolute Mehr, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Zu diesem zweiten Wahlgang sind nur die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen aus dem ersten Wahlgang zugelassen. Zur Wahl ist dann ein einfaches Mehr erforderlich.

(4) Der Staatspräsident kann im Notfall Verordnungen anstelle von Gesetzen erlassen, welche jedoch auf einen Monat befristet sind und die ohne Zustimmung des Rhabarberrates nicht verlängert werden können. Er ist der höchste Repräsentant des Staates im In- und Ausland und leitet im Normalfall die Regierungssitzungen.

(5) Der Vizepräsident vertritt den Staatspräsidenten bei dessen Abwesenheit, sofern diese voraussichtlich länger als einen Monat dauert oder die Existenz der Volksrepublik Wolfenstein unmittelbar durch die Abwesenheit des Staatspräsidenten bedroht ist. Während dieser Zeit hat er dieselben Kompetenzen über die auch der Staatspräsident verfügt. Alle durch den Vizepräsidenten getroffenen Anordnungen können durch den Staatspräsidenten wieder aufgehoben werden, sofern diese noch nicht durch den Rhabarberrat bestätigt wurden.

(6) Die Minister werden durch den Staatspräsidenten vorgeschlagen und müssen durch den Rhabarberrat zu Beginn jeder Legislatur bestätigt werden. Zur Bestätigung genügt ein einfaches Mehr. Mit demselben Mehr kann der Staatspräsident auch die Absetzung eines Ministers verlangen.

(7) Es steht grundsätzlich dem Staatspräsidenten, beziehungsweise dem Rhabarberrat frei wie viele Minister sie ernennen wollen. Zwingend ernannt werden müssen jedoch ein Aussenminister, ein Verteidigungsminister und ein Volkswirtschaftsminister. Der Vizepräsident kann gleichzeitig ein Ministerium leiten.

(8) Die Minister sind in erster Linie für die Bewirtschaftung ihres Ressorts verantwortlich. Sie sind gleichzeitig Personalchefs in ihren Ministerien und repräsentieren den Staat im entsprechenden Bereich. Die Minister handeln im Rahmen der Verfassung und der Gesetze selbstständig.



Artikel 6

(1) Die Judikative wird auf nationaler Ebene durch den obersten Volksgerichtshof gebildet.

(2) Er besteht aus mindestens einem Richter, welcher im Sinne der Gewaltentrennung nicht gleichzeitig ein Regierungsamt innehaben darf.

(3) Die Richter des obersten Volksgerichtshofes werden durch den Staatspräsidenten vorgeschlagen und durch den Rhabarberrat mit absolutem Mehr auf unbestimmte Dauer gewählt.

(4) Der Staatspräsident kann dem Rhabarberrat die Abwahl eines Richters beantragen. Für eine Abwahl ist ein Zweidrittelmehr nötig.

(5) Sämtliche Entscheide des Gerichts können innerhalb der gesetzlichen Fristen einmalig angefochten werden. Damit wird eine erneute Beurteilung bewirkt, welche nicht mehr angefochten werden kann.

(6) Richter welche selbst gegen die Verfassung, Gesetze oder Verordnungen in strafrechtlich relevantem Masse verstossen, werden abgesetzt.

Artikel 7

(1) Die Regionalpräsidenten leiten die Distrikte Wolfenstein’s.

(2) Sie werden durch den Staatspräsidenten ernannt und abgesetzt.

(3) Die Regionalpräsidenten üben für Ihren Distrikt die Funktionen des Präsidenten aus. Sie können Gesetze und Verordnungen erlassen. Die Regionalpräsidenten können die Gerichtsbarkeit ausüben oder diese delegieren. Sie verwalten Ihr Budget im Rahmen der Vorgaben der Volksrepublik Wolfenstein autonom. Mit Genehmigung des Staatspräsidenten ist auch die Einführung einer Distriktverfassung möglich, wobei keine Bestimmung auf Distriktebene gegen die nationale Gesetzgebung verstossen darf.

(4) Nationales Recht steht immer über dem Recht und der Rechtsprechung auf Distriktebene.

Artikel 8

(1) Die Nationale Volksarmee NVA dient dem Schutz von Volk und Staat.

(2) Es ist die Pflicht der Armeeführung und der Regierung ihre Einsatzfähigkeit zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten.

Artikel 9

(1) Die vorliegende Verfassung kann im Rahmen der zuvor genannten Verfahren abgeändert oder ergänzt werden.

(2) Alle Gesetze und Verordnungen die bereits vor Einführung dieser Verfassung in Kraft waren behalten Ihre Gültigkeit sofern sie ihr nicht widersprechen.
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Re: Verfassungsdiskussion, bitte.

Beitragvon Liisi Takala » Sonntag 26. Mai 2013, 14:14

Großes Lob für den umfangreichen Entwurf! :)

Ich habe eigentlich nichts zu meckern, außer das im Artikel 8 vielleicht noch gesagt werden sollte wem die Armee untersteht (Verteidigungsminister?).
Und mal sehen was der Präsi dazu sagt, dass die Präsidentenwahl järhrlich stattfindet, anstatt alle elf Jahre. :lolh
Liebe Grüße
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Re: Verfassungsdiskussion, bitte.

Beitragvon Markito Janus » Sonntag 26. Mai 2013, 14:45

Liisi Takala hat geschrieben:Großes Lob für den umfangreichen Entwurf! :)


Vielen Dank Liisi!

Das mit der Armeeführung ist ein wichtiger Punkt der irgendwie untergegangen ist.

Ergänzung zu Artikel 8

(3) Der Verteidigungsminister hat den strategischen Oberbefehl, wobei die taktische Umsetzung dem Generalstab obliegt. Bei Abwesenheit des Verteidigungsministers geht der Oberbefehl auf den Staatspräsidenten über.



Betreffend der Präsidentenwahl kann ich nur sagen, dass dies reine Formsache ist. Wer würde schon gegen unseren allseits geschätzten Genossen Chilavert antreten? Das könnten ja höchstens Imperialisten sein *pfui*
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