Das Ziel ist es, den Fußball mit radikalsozialverträglichen Maßnahmen auf allen Ebenen zu bekämpfen.
Also auch gegen den WTSB, Sektion Fussball. Darf ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass das
Strafgesetzbuch der VRW vom 23.8.2009 folgenden Artikel, der durchaus auch auf Handlungen rund um den WTSB anwendbar wäre, enthält:
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[b]§ 4 Handlungen gegen die Würde und Ehre von Institutionen, Staatsorganen und Staatssymbolen[/b]
(1) Wer Staatsorgane oder Institutionen oder Staatssymbole der Volksrepublik Wolfenstein grundlos oder unter Behauptung falscher Tatsachen öffentlich beschimpft, herabwürdigt oder lächerlich macht, wird mit Freiheitsstrafe von mindestens 7 Tagen bis zu 35 Tagen bestraft.
(2) In besonders schwerem Fall, bei Veröffentlichung dieser Beschimpfungen oder Herabwürdigungen in öffentlich zugängigen Medien (Zeitungen, Radio, Fernsehen), ist eine Freiheitsstrafe nicht unter 35 Tagen zu verhängen.
(3) Im Wiederholungsfalle ist das doppelte Strafmaß der vorangegangenen Strafe zu verhängen.
Also nur so als Hinweis. Wir haben zwar kein Gericht, aber ich könnte ja auf dem MdM eins mieten oder so? Im Moment bin ich einfach bloß zu faul, das zu tun, und ich will mal sehen, was die RAFDFB so auf die Beine stellt, wenn sie nicht im Kreis herumsitzt