Vorläufiges Statut des WTSB

Vorläufiges Statut des WTSB

Beitragvon WTSB » Freitag 31. Mai 2013, 02:49

Vorläufiges Statut des Wolfensteiner Turn- und Sportbundes (WTSB)

1. Der WTSB ist der Dachverband aller wolfensteiner Sportvereine. Jeder wolfensteiner Sportverein muss im WTSB organisiert sein, um als Sportverein anerkannt und in Rechte und Pflichten entsprechend dem Statut des WTSB eingesetzt zu werden.

2. Der WTSB ist für die Organisation, Durchführung und Förderung des Breitensports und des Leistungssports verantwortlich. Nationale und internationale Sportveranstaltungen, die in Wolfenstein stattfinden, werden vom WTSB geplant, organisiert und durchgeführt. Die Kommunikation mit ausländischen Sportverbänden, Vereinen und Organisatoren sportlicher Wettkämpfe wird vom WTSB verantwortet, ebenso die Teilnahme an internationalen Wettkämpfen außerhalb Wolfensteins.

3. Der WTSB kann bei entsprechendem Interesse selbständig oder auf Antrag Sektionen einrichten, die mit eigenen Strukturen die organisatorische und planerische Verwaltung einer Sportart in Übereinstimmung mit den Regelungen dieses Statutes übernehmen.

4. Der WTSB bzw. dessen Sektionen sind verantwortlich für alle Nationalmannschaften Wolfensteins.

5. Dem WTSB steht ein von allen Mitgliedern des WTSB gewählter Präsident vor. Dieser wird mit einfacher Mehrheit von den Mitgliedsvereinen für eine Dauer von zwölf Monaten gewählt, wobei jeder im WTSB organisierte Sportverein eine Stimme hat. Dem Präsidenten wird ein stellvertretender Präsident zur Seite gestellt, der auf dieselbe Weise gewählt wird.

6. Das Stimmrecht des WTSB im Rhabarberrat wird vom Präsidenten oder im Verhinderungsfall von seinem Stellvertreter wahrgenommen. Der Präsident hat bei Rhabarberratsabstimmungen dem Willen der Mitglieder des WTSB entsprechend abzustimmen, dazu sind entsprechende WTSB-interne Abstimmungen im Ermessen des Präsidenten durchzuführen.

7. Dieses vorläufige Statut kann nach der erstmaligen Wahl eines Präsidenten gemäß dem Willen der WTSB-Mitglieder durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit abgeändert, außer Kraft gesetzt, ergänzt oder beibehalten werden.
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