Rechtsgrundlage: Verfassung der Volksrepublik Wolfenstein Kapitel 1 Punkt 5
Gemäss meiner verfassungsmässigen Rechte ordne ich an: der Fahneneid der NVA gilt weiter, auch wenn er zwischenzeitlich weg war. Zuwiderhandlungen werden ENTSPRECHEND! geahndet.
Fahneneid der Nationalen Volksarmee
der Volksrepublik Wolfenstein
(Gültig ab sofort!)
Ich schwöre:
Der Volksrepublik Wolfenstein,
meinem Vaterland, allzeit treu zu dienen
und sie auf Befehl der Regierung der Republik
gegen jeden Feind zu schützen.
Ich schwöre:
An der Seite der (wohl noch zu bestimmenden) Armeen,
als Soldat oder General oder Minister oder als Chef des Generalstabs
jederzeit bereit zu sein,
die jeweilige Staatsform gegen alle Feinde zu verteidigen und
mein Leben
zur Erringung des Sieges einzusetzen.
Ich schwöre:
Ein ehrlicher, tapferer, disziplinierter
und wachsamer Soldat zu sein,
den militärischen Vorgesetzten,
(bzw. meinem Kind & und meiner Frau),
unbedingten Gehorsam zu leisten,
die Befehle zu erfüllen
und die militärischen und staatlichen Geheimnisse immer streng
und volle Kanne zu bewahren.
Ich schwöre:
Die militärischen Kenntnisse
gewissenhaft zu erwerben,
wenn dass sie mir noch fehlen sollten,
die militärischen Vorschriften zu erfüllen
und immer und überall die Ehre unserer Republik
und ihrer Grossen Armee
zu wahren.
Sollte ich jemals diesen, meinen feierlichen Fahneneid verletzen,
so möge mich die harte Strafe der Gesetze unserer Republik
und und die totale-finale Verachtung des werktätigen Volkes treffen.
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Der Schwörer hat diesen Eid laut zu lesen.
Ein dreimaliges Sagen der Formel
"Ich entschwöre diesem Eid."
entbindet ihn wieder.
Entworfen by: Grosser Wolfensteiner Generalstab
Genehmigt by: Otto Drolkar v. Karlik
Brief-EIDing möglich: Schicken Sie Ihren persönlichen Eid,
gesprochen, gesungen oder in die mail kopiert an :
Otto Drolkar,
Minister für Verteidigung,
Chef des Grossen Wolfensteiner Generalastabs
Grosser Wolfensteiner Generalstab
Platz der Ministerien 2
Wolfenstein
VR Wolfenstein