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GAnBeWeku Gesetz zur Anpassung des Beso-Wechselkurses

BeitragVerfasst: Freitag 29. August 2014, 15:05
von Presidente Chilavert
Gesetz zur Anpassung des Beso-Wechselkurses GAnBeWeku
Rechtsgrundlage: Verfassung der Volksrepublik Wolfenstein, Kapitel 2 Punkt 1
Geltungsbereich: Volksrepublik Wolfenstein, Freistaat Schwarzer Wald, Mond

§ 1

Mit Wirkung zum 1.4.2014 wird der Wechselkurs Euro zu Beso auf 1:853,94 festgesetzt.

§ 2

Ab demselben Datum wird der Wechselkurs Batzen (Tir) zu Beso auf 1:4,5 festgesetzt.

§ 3

Alte Münzen und Geldscheine behalten ihre Gültigkeit, wenn der aufgedruckte oder geprägte Nennwert durch 1000 geteilt wird.

§ 4

Neue Münzen und Geldscheine sind herauszugeben.

§ 5

Konten, Guthaben, Schulden, Schecks und andere Werte werden entsprechend dieses Gesetzes angepasst.