Erlass des Innenministeriums I - ErlIM I

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Erlass des Innenministeriums I - ErlIM I

Beitragvon Presidente Chilavert » Sonntag 23. August 2009, 22:30

Erlass des Innenministriums I - ErlIm I
1) Polente:
1.1) Die Polente hat ihre Zentrale im Geb?ude des Innenministeriums in Wolfenstein-City.
1.1.2) Dort betreibt die Polente auch die zentrale Polizeidatenbank ZpolD.
1.2) Die Polente stellt dem Verteidigungsministerium KoLeus in angemessener Zahl zur Verf?gung, die der NVA den Zugriff auf die Daten der ZpolD vermitteln.
1.3) Die Ermittlungen der Polente werden aus den Polentedistriktszentralen (PolDisZ) in den jeweiligen Distriktshauptst?tten aus koordiniert.
1.3.1) Die PolDisZ's unterstehen direkt der Zentrale der Polente, die auch f?r die Koordination distrikts?bergreifender Ermittlungen zust?ndig ist.
2) Volkspolizei (VoPo):
2.1) Die VoPo untersteht dem Innenministerium, jedoch haben die Gouverneure berechtigt, Einheiten der VoPo in ihren Distrikten einzusetzen.
2.1.2) Das Innenministerium beh?lt sich ein Veto gegen diese Eins?tze vor.
2.2) Das zentrale Pr?sidium der VoPo (VoPozP) befindet sich im Geb?ude des Innenministeriums in Wolfenstein-City.
2.3) Die VoPo unterh?lt Distriktspr?sidien (VoPoDp) in den Distriktshauptst?tten.
2.3.2) Diese VoPoDp's sind die Stellen, an die sich Gouverneure bzgl. VoPo-Eins?tzen zu wenden haben.
2.3.3) Die VoPoDp's melden diese Eins?tz unverz?glich an das VoPozP weiter, das die Ausf?hrung der beantragten Eins?tze gegebenenfalls ablehnt. Dies entspricht dem Veto des Innenministeriums.
2.3.4) Die VoPoDp's unterhalten in s?mtlichen ?ber 5000 Einwohnern in ihrem Distrikt Dienststellen, die mit schutzpolizeilichen Aufgaben betraut sind und auch der Erf?llung der Gesuche der Polente dienen.
2.3.5) Zus?tzlich halten die VoPoDp's jederzeit ein Kontingent von 1.000 Mann bereit. Zus?tzlich halten Dienststellen in St?dten mit ?ber 50.000 jederzeit 400, ?ber 100.000 600, ?ber 500.000 1000 und ?ber 1.000.000 1500 bereit. Diese Bereitschaftstruppen stehen zur Ausf?hrung der von den Gouverneuren gew?nschten Eins?tze sowie zur schnellen Reaktion in Notsituationen bereit.
3) Zivilschutz
3.1) Der Zivilschutz besteht aus drei Teilen: Dem zivilen Eingreifdienst, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst.
3.2) Der zivile Eingreifdienst (ZED) ist eine zentral organisierte Einheit zur Notfallbek?mpfung bei Katastrophen oder sonstigen Gro?schadensereignissen.
3.2.1) Er ist hierzu mit schwerem technischen Ger?t ausgestattet.
3.2.2) Seine Zentrale hat der ZED im Innenministeriumsgeb?ude in Wolfenstein-Ciy, seine Einsatzzentralen inkl. Material- und Mannschaftslagern in den Distriktshauptst?dten.
3.3) Die Feuerwehr dient zur Bek?mpfung von Br?nden, Unf?llen und Gro?schadensereignissen.
3.3.1) Bei letzteren untersteht sie dem ZED, ansonsten ist sie lokal durch die Gouverneure/B?rgermeister geregelt.
3.4) Der Rettungsdienst ist zur Lebensrettung eingeteilt.
3.4.1) Er ist lokal organisiert und unterliegt den selben Bestimmungen wie die Feuerwehr.
es grüßt / atentamente / terveisin

Dr.mad.bull. Andrés R. Chilavert
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