GbbOR Gesetz betreffend die bewaffneten Organe der Republik

Archiv der großartigen Errungenschaften der sozialistischen Wolfensteiner Legislative

GbbOR Gesetz betreffend die bewaffneten Organe der Republik

Beitragvon Presidente Chilavert » Sonntag 29. November 2009, 00:12

Gesetz betreffend die bewaffneten Organe der Republik NVA

Rechtsgrundlage: Provisorische Verfassung der Volksrepublik Wolfenstein vom 1. November 2009

Geltungsbereich: Volksrepublik Wolfenstein, Freistaat Schwarzer Wald, Mond


§ 1 Die Nationale Volksarmee ist Garant des Friedens und Held der Arbeit. Jeder Soldat, Unteroffizier und Offizier ist zum Aufbau der Heimat verpflichtet.

§ 2 Wehrpflicht besteht nach Schweizer Vorbild. Reservisten bis in den bitteren Tod.

§ 3 Wehrpflicht besteht für Männer, Frauen, Unmündige, Haustiere und Besucher, für Computer und ausländische IT-Spezialisten, ehemalige Angehörige aller Armeen, Telefon- und Grundstücksbesitzer, Autofahrer und Radiohörer, Erbschleicher und Selbstmörder sowie Briefmarkensammler. Ausgeschlossen von der Wehrpflicht sind: Unwillige, Bartträger, Tomatenzüchter und Einhörner, denen es jedoch freisteht, freiwillig ihren Ehredienst zu leisten.

§ 4 Die Armee wird auf die Verfassung (Gesetze) der Republik vereidigt. Niemals auf angetrunkene Personen oder abgefahrene Rockgruppen.

§ 5 Der Grosse Wolfensteiner Generalstab übernimmt die Führung der Streitkräfte im Ernstfall. Der Minister bleibt im E-Fall Mitglied der Regierung und darf Alkohol trinken und rauchen. Den E-Fall bestimmt der Sicherheitsrat bzw. in Ausnahmen der GWG selbst.

§ 6 Die Armee wird zu allen Aufbaumaßnahmen Wirtschaft, der Infrastruktur und Landwirtschaft herangezogen. (Ausser im E-Fall und bei Übungen, sonst "Bau auf, bau auf, bau auf, bau auf, .." = 1. Gebot)
es grüßt / atentamente / terveisin

Dr.mad.bull. Andrés R. Chilavert
Presidente
Held der Arbeit 2007
Hauptchefoberboss h.c.
Ehrenvorsitzender der PPdV
Benutzeravatar
Presidente Chilavert
Administrator
 
Beiträge: 1188
Registriert: Sonntag 23. August 2009, 15:05
Wohnort: Wolfenstein-City/Stg. Barranquillera

Zurück zu Bibliothek der Gesetze und Verordnungen

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast