Erster Zusatz zur Verfassung der Volksrepublik Wolfenstein
Rechtsgrundlage: Verfassung der Volksrepublik Wolfenstein vom 1. November 2009
Geltungsbereich: Volksrepublik Wolfenstein, Freistaat Schwarzer Wald, Mond
1. Zusatz zur Verfassung der Volksrepublik Wolfenstein
Punkt 1
In Übereinstimmung mit Kapitel 3, Punkt 5 sowie allen anderen Kapiteln und Punkten der Verfassung der Volksrepublik Wolfenstein erklärt das Volk der Volksrepublik Wolfenstein, dass die Regelungen, welche in der Verfassung der Volksrepublik Wolfenstein vom wolfensteiner Volke beschloßen wurden, weiterhin uneingeschränkt gültig sind.
Punkt 2
Darüber hinaus wird dem letzten Satz in Kapitel 3, Punkt 5 der Verfassung der Volksrepublik Wolfenstein der in diesem ersten Zusatz zur Verfassung der Volksrepublik Wolfenstein unter Punkt 3 aufgeführte Satz angehängt.
Punkt 3
Außer bei Null.