MRG - Menschenrechtsgesetz

Archiv der großartigen Errungenschaften der sozialistischen Wolfensteiner Legislative

MRG - Menschenrechtsgesetz

Beitragvon Presidente Chilavert » Sonntag 23. August 2009, 21:51

verabschiedet am 10.10.1999 per Beschluss des Nationalen Sicherheitsrates

§ 1

(1) Die Volksrepublik Wolfenstein erkennt die Menschenrechte uneingeschränkt an.
(2) Alle Gesetze der Volksrepublik Wolfenstein mpssen im Einklang mit den Menschenrechten stehen.
(3) Die Menschenrechte sind in der Verfassung verankert.

§ 2

(1) Alle Organe der Volksrepublik Wolfenstein dürfen bei der Durchführung ihrer Pflichten die Menschenrechte nicht verletzen.
(2) Dieses Gesetz gilt für alle Bürger und Bürgerinnen der Volksrepublik Wolfenstein.
(3) Dieses Gesetz gilt für alle Personen, die sich im Staatsgebiet der Volksrepublik Wolfenstein aufhalten.
es grüßt / atentamente / terveisin

Dr.mad.bull. Andrés R. Chilavert
Presidente
Held der Arbeit 2007
Hauptchefoberboss h.c.
Ehrenvorsitzender der PPdV
Benutzeravatar
Presidente Chilavert
Administrator
 
Beiträge: 1188
Registriert: Sonntag 23. August 2009, 15:05
Wohnort: Wolfenstein-City/Stg. Barranquillera

Zurück zu Bibliothek der Gesetze und Verordnungen

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast