Freundschaftsvertrag PFKanien - Wolfenstein
Verfasst: Freitag 2. September 2011, 21:58
Folgenden Vertrag habe ich heute unterzeichnet:
Der Vertrag gilt als ratifiziert, wenn innerhalb einer Woche (ab jetzt) seitens der Mitglieder der Junta oder der Regierung kein Widerspruch angemeldet wird.
saludos
Chilavert
Freundschaftsvertrag zwischen der
Volksrepublik Wolfenstein
und dem
PFKanischen Bund
Präambel
Vom Willen beseelt, die Grundlagen für eine Freundschaft zwischen der Volksrebublik Wolfenstein und dem PFKanischen Bund zu stärken und zu fördern, beschließen die unterzeichnenden Staaten hiermit folgenden Freundschaftsvertrag:
Artikel 1 - Ziel
Die unterzeichnenden Staaten erkennen einander als souveräne Staaten an und achten das politische System des anderen. Sie verpflichten sich keine militärischen Handlungen gegeneinander zu starten bzw. durchzuführen, solange dieser Vertrag besteht.
Artikel 2 - Zusammenarbeit
Die Unterzeichnerstaaten streben eine friedliche und kooperative Zusammenarbeit auf politischem, wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet an. Diplomatische Treffen sollen in allgemein positiver Atmosphäre gehalten werden. Dabei werden stets PFKanische und Wolfensteinische Rauchwaren und Alkoholspezialitäten als Beilage zu den Gesprächen gereicht.
Artikel 3 - Botschaften
Die Unterzeichnerstaaten ermöglichen die Einrichtung von Botschaften. Die Vertreter der Entsendestaaten genießen diplomatische Immunität.
Artikel 4 - Geheimdienstliche Tätigkeiten
Dieser Vertrag verbietet Aktivitäten von Geheimdiensten, Nachrichtendiensten oder ähnlichen Organisationen auf dem Territorium eines anderen Unterzeichnerstaates, sofern sich diese gegen den Staat und seine Integrität richten.
Artikel 5 - Konfliktregelung
Meinungsverschiedenheiten und Konflikte werden auf friedlichem, diplomatischem Weg, notfalls unter Zuhilfenahme internationaler Organisationen geregelt.
Artikel 6 - Einstufung der Beziehungen
Findet eine Klassifizierung der diplomatischen Beziehungen statt, so stufen die Vertragspartner sich mindestens als "freundschaftlich" oder dem sinnverwandt ein.
Artikel 7 - Visumpflicht
Bewohner der Unterzeichnerstaaten können sich ohne Visum innerhalb der anderen Unterzeichnerstaaten bewegen. Personenkontrollen durch Staatsorgane sind zulässig.
Artikel 8 - Laufzeit und Kündigung des Vertrages
Dieser Vertrag hat unbeschränkte Laufzeit. Eine Kündigung ist im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit möglich. Eine einseitige Kündigung bedarf einer Kündigungsfrist von 14 Tagen.
Artikel 9 – Inkrafttreten
Dieser Vertrag tritt mit dem Tag seiner Unterzeichnung in Kraft.
Der Vertrag gilt als ratifiziert, wenn innerhalb einer Woche (ab jetzt) seitens der Mitglieder der Junta oder der Regierung kein Widerspruch angemeldet wird.
saludos
Chilavert