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Parteistatuten http://vr-wolfenstein.org/forum/viewtopic.php?f=61&t=551 |
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Autor: | Markito Janus [ Sonntag 8. September 2013, 12:49 ] |
Betreff des Beitrags: | Parteistatuten |
Statuten der Sozialistischen Reformpartei SRP Artikel 1 - Allgemeines Die sozialistische Reformpartei (SRP) ist eine am 2. Mai 2013 gegründete sozialistische Partei, die sich um die ewig währende, sozialistische Revolution bemüht. Der Zentralvorsitzende, Herr Genossin Markito Janus, ist zugleich Regionalpräsident der Isla de Haribor und Außenminister der Volksrepublik Wolfenstein. Die SRP ist der bewusste und organisierte Vortrupp der Arbeiterklasse und des werktätigen Volkes der sozialistischen Volksrepublik Wolfenstein. Als freiwilliger Kampfbund Gleichgesinnter vereinigt sie in ihren Reihen die fortschrittlichsten Angehörigen der Arbeiterklasse, der Klasse der Genossenschaftsbauern, der Intelligenz und der anderen Werktätigen. Artikel 2 - Mitglieder Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt auf Anfrage von daran interessierten Personen. Dazu ist ein Schreiben an den Zentralvorsitzenden der SRP nötig. Die Aufnahme als Mitglied erfolgt, nachdem der Zentralvorsitzende bzw. sein Stellvertreter die Anfrage auf Mitgliedschaft gebilligt hat. Der Zentralvorsitzende bzw. sein Stellvertreter wird daraufhin den Namen des neuen Mitglieds in den entsprechenden Beitrag des Forums "Sozialistische Reformpartei (SRP)" eintragen. Pflichten der Mitglieder sind: I.) : Die Mitglieder haben sich als Bestandteil der ewig währenden sozialistischen Revolution zu betrachten. II.) : Die Partei geht IMMER über das Privatleben, es sei denn, es handelt sich um einen Sterbefall, oder das Mitglied stirbt selbst bzw. ist schwer krank. III.) : Das Mitglied der Partei soll ein Vorbild für die sozialistische Gesellschaft sein und hat auch im privaten Bereich die Grundsätze des Sozialismus einzuhalten. IV.) : Dem Notwendigen innerhalb der Partei ist stets nachzugehen, egal was außerhalb der Partei passiert. Artikel 3 - Ordungsmaßnahmen In der SRP existieren mehrere Möglichkeiten der Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder, die immer von der Stärke der Verstöße abhängen. Es existieren: I.) Geldbußen; II.) Beschneidung der Mitbestimmungsrechte in bestimmten Bereichen innerhalb der Partei; III.) Entzug des Mitspracherechtes innerhalb der Partei auf Zeit (bis zu 2 Monaten); IV.) Entzug von Mitspracherechten innerhalb der Partei auf Lebenszeit; V.) Ausschluss aus der Partei; VI.) Ausschluss aus der Partei plus Geldbuße; VII.) Ausschluss aus der Partei plus Freiheitsstrafe (vorher Weitergabe des Falles an ein Landesgericht); Bei größeren Kritiken an der Partei wird meist in der Parteiversammlung über die Strafe abgestimmt. Bei Betrug der Partei gegenüber und stärkerer Vergehen steht die Strafe schon fest: Minimum ist Strafe Art.3/ III.) Bei noch stärkeren Vergehen( z.B. Parteiverrat od. publizistischem Parteiverrat ist die Mindeststrafe Art.3/ VI.) Artikel 4 - Beschlussfassungsvorschriften Die Beschlussfassungsvorschriften in der SRP sind relativ einfach gestrickt. In der Parteiversammlung genügt ein einfaches Mehr sowie die Zustimmung des Zentralvorsitzenden. Stimmt dieser nicht zu, so darf der Beschluss auch nicht gefasst werden, es sei denn, alle anderen Mitglieder der Partei stimmen für den Beschluss. Erklärt sich daraufhin der Zentralvorsitzende für überstimmt, wird der Beschluss gefällt. Geht der Zentralvorsitzende diesen Schritt nicht, so hat dies nur aufschiebende Wirkung. Der Beschluss kann eine Woche später erneut von den Mitgliedern ohne den Zentralvorsitzenden gefällt werden, sofern alle anderen Mitglieder zustimmen. Im Falle, dass alle Miglieder nicht mitspracheberechtigt (wegen Strafe) sind, so liegt die Entscheidungsgewlt allein in den Händen des Zentralvorsitzenden. Ihm ist es allerdings verboten, willkürlich Strafen zu fällen, um seine Macht innerhalb der Partei zu festigen. Artikel 5 - Aufbau der Parteiorgane und Unterorganisationen Das oberste Parteiorgan ist die Parteiversammlung. Hier werden die Beschlüsse innerhalb der Partei gefällt und diskutiert. Die Parteiversammlung ist auch das Wahlorgan innerhalb der Partei. Auch tritt die Parteiversammlung einmal im Jahr, für gewöhnlich im Mai zum "Jahrestag der Sozialistischen Reformpartei SRP" zusammen. Hier halten der Zentralvorsitzende, der Generalsekretär sowie andere ranghohe Mitglieder der Partei jeweils eine oder mehrere Reden. Bei Bedarf wird am Jahrestag auch ein neues Parteiprogramm bzw. neue Parteistatuten verabschiedet. Auch gibt es weitere Unterorganisationen, zum Beispiel die Regionalkomitees. In jedem Distrikt Wolfensteins besteht ein Regionalkomitee (sofern genügend Mitglieder vorhanden). Die Mitglieder der SRP werden immer in derjenigen Region eingesetzt, in der sie zu Hause sind. Artikel 6 - Finanzierung Die Finanzierungsvorschriften innerhalb der Partei sind sehr streng, jedoch eigentlich kein Thema in der SRP, da die Parteiführung von Grund auf lediglich sinnvolle Parteiprojekte unterstützt. In der Innenpolitik lautet der Leitspruch: Die Staatsfinanzen sind im Lot zu halten! |
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