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VERFASSUNG DER VOLKSREPUBLIK WOLFENSTEIN
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Autor:  Presidente Chilavert [ Montag 2. November 2009, 23:08 ]
Betreff des Beitrags:  VERFASSUNG DER VOLKSREPUBLIK WOLFENSTEIN

Verabschiedet am 2. November 2009.
Rechtsgrundlage: demokratische Entscheidung des Volkes nach Volksbefragung.

Verfassung der Volksrepublik Wolfenstein

Kapitel 1: Verbindliche Dinge über den Staat

Punkt 1

Die Volksrepublik Wolfenstein ist ein Staat im virtuellen Raum, dessen unteilbares und unverkäufliches Staatsgebiet von den jeweils geltenden wolfensteiner Grenzen umschlossen wird.

Punkt 2

Die Volksrepublik Wolfenstein ist ein sozialistischer Staat, der mittels demokratischer und selbstinterpretierter sozialistischer Grundsätze regiert wird und im internationalen Vergleich den reaktionären Staaten aufgrund ebendieser Grundsätze moralisch weit überlegen ist.

Punkt 3

Alle Staatsgewalt geht von mindestens 0,5 ‰ aus, die mittels Rhabarbersüssmost oder artverwandter Stoffe erreicht werden müssen.

Punkt 4

Die Volksrepublik Wolfenstein wird von den jeweils für notwendig erachteten, den Punkten 1 bis 3 entsprechenden Organen regiert, mindestens aber vom Presi, der in allen Fragen der Verfassung und der Gesetze Vetorecht hat.

Punkt 5

Der Presi kann zum Zwecke der Durchsetzung, Erweiterung und Verbesserung der Verfassung notwendige Anordnungen treffen, die Gesetzescharakter haben.

Kapitel 2: Was sonst noch wichtig ist

Punkt 1

Alle Punkte des täglichen Lebens, die von dieser Verfassung nicht erfasst werden, werden nach den jeweils geltenden Gesetzen der Volksrepublik Wolfenstein oder sonst irgendwie geregelt.

Punkt 2

Es ist auf eine friedliche Regelung aller Diskrepanzen Wert zu legen, ausser jemand will unbedingt paar auf die Fresse haben.

Punkt 3

Diese Verfassung kann ausser Kraft gesetzt werden, sobald Kapitel 1, Punkt 3 eintrifft und der Presi erreichbar ist und zustimmt. In diesem Fall entscheidet der Presi innerhalb von fünf Jahren darüber, wie weiter verfahren wird.

Kapitel 3: Der Presidente

Punkt 1

Der Presi wird direkt und sehr demokratisch aller elf Jahre von denjenigen Bürgern der Volksrepublik Wolfenstein gewählt, die in Kapitel 1 unter Punkt 3 aufgezählt sind.

Punkt 2

Der Presi kann zu einem beliebigen Zeitpunkt eine Wahl seiner selbst veranstalten, um der Demokratie und den Menschenrechten Genüge zu tun. Die Gegner des Presis müssen dann erneut elf Jahre warten, bis die Bedingungen von Kapitel 3 Punkt 1 wieder eintreffen. Tja, so ist das.

Punkt 3

Der Presi muss, sollte er nicht im Amt bestätigt werden, gemäss dieser Verfassung und ihrer Regelungen einem etwaigen Nachfolger seiner selbst nach der Wahl sein unmissverständliches Vertrauen aussprechen. Darüber hinaus gelten die Regelungen der Abu Dhabesischen Putschordnung.

Punkt 4

Sollte es wegen Punkt 3 zu Disputen kommen, entscheidet der Vorgänger des neu gewählten Presis über den Sachverhalt. Sollte dies aus bestimmten Gründen nicht möglich sein, bleibt alles beim Alten.

Punkt 5

Der Alte trägt Braun/Blau und sticht alle anderen Karten.

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