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Putschantragsanordnung der Region Abu Dhabu http://vr-wolfenstein.org/forum/viewtopic.php?f=13&t=14 |
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Autor: | Presidente Chilavert [ Sonntag 23. August 2009, 22:31 ] |
Betreff des Beitrags: | Putschantragsanordnung der Region Abu Dhabu |
Auf besoderen Wunsch des Innenministers wird hier der Text der Putschantragsanordnung (oder ?hnlich) nochmals ver?ffentlicht: Verordnung ?ber das Putschantragswesen in der Region Abu Dhabu der VR Wolfenstein. Auf Weisung der Gouvernante der Region Abu Dhabu, Otto Drolkar, wird folgende Verordnung ?ber das Putschantragswesen in der Region Abu Dhabu der VR Wolfenstein ab sofort g?ltig. Geltungsbereich: Region Abu Dhabu. Putsche sind ANTRAGS- und BEWILLIGUNGSPFLICHTIG. Die Bewilligung eines Putsches bedarf der Antragstellung. Die Antragstellung erfolgt beim Putschantragspr?fungsamt der Region Abu Dhabu. Im Putschantrag m?ssen folgende Informationen enthalten sein: Datum des Antrags, Ort der Antragstellung, Teilnehmer des Putsches mit Staatsangeh?rigkeit, Wohnort, Erreichbarkeit bis zur geplanten Ausf?hrung des Putsches, Hinterm?nner und Hinterfrauen sowie Drahtzieher und Drahtzieherinnen, Ort und Zeit des geplanten Putsches, Ziel des Putsches, Aufz?hlung der voraussichtlichen Vergehen und Gesetzesverst??e in Vorbereitung und bei Ausf?hrungen des Putsches, zu erwartender Schaden an Privat- und Volkseigentum sowie Schaden an Personen und anderen Lebewesen, detaillierte Planung des Putsches sowie ?bersicht ?ber den Technikeinsatz (inkl. Waffen), Losungen, Parolen, Tarnnamen sowie Schl?ssel und Passw?rter der Aktion. Die Antragstellung hat mindestens 57 Wochen vor dem geplanten Putsch beim Putschantragspr?fungsamt der Region Abu Dhabu zu erfolgen. Die Antragstellung ergibt noch kein Recht auf einen Putsch. Das Putschantragspr?fungsamt der Region Abu Dhabu ist berechtigt bei zu erwartenden Gesetzesverst??en oder aus anderen Gr?nden gestellte Antr?ge abzulehnen oder nicht zu bearbeiten. . Das Putschantragspr?fungsamt der Region Abu Dhabu gibt bei positiver Bewertung den Antrag an die Gouvernante der Region Abu Dhabu. Die Gouvernante pr?ft den Putschantrag innerhalb von 46 Wochen und bei Bewilligung wird sie zur endg?ltigen Entscheidung dem Presi der VR Wolfenstein vorgelegt. Eine Frist f?r die Entscheidung des Presis gibt es nicht. Bei Nichtgenehmigung eines Antrags darf der Putsch nicht ausgef?hrt werden. OTTO DROLKAR 17.12.01 |
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