| Anordnung des Presidente vom 2. November 2009.Rechtliche Grundlage: Provisorische Verfassung der Volksrepublik Wolfenstein, Kapitel 1 Punkt 5.
 
 Gesetz zum Putschantragswesen in der Volksrepublik Wolfenstein
 
 Geltungsbereich: Volksrepublik Wolfenstein, Freistaat Schwarzer Wald, Mond
 
 § 1 - Putsche sind Antrags- und Bewilligungspflichtig. Die Bewilligung eines Putsches bedarf der Antragstellung.
 
 § 2 - Die Antragstellung erfolgt beim Putschantragsprüfungsamt der Volksrepublik Wolfenstein in Wolfenstein-City.
 
 § 3 - Im Putschantrag müssen folgende Informationen enthalten sein:
 - Datum des Antrags,
 - Ort der Antragstellung,
 - Teilnehmer des Putsches mit Staatsangehörigkeit, Wohnort, Erreichbarkeit bis zur geplanten Ausführung des Putsches,
 - Hintermänner und Hinterfrauen sowie Drahtzieher und Drahtzieherinnen,
 - Ort und Zeit des geplanten Putsches (unter Angabe der betreffenden Distrikte der Volksrepublik Wolfenstein, des Freistaats Schwarzer Wald bzw. des Mondes),
 - Ziel des Putsches,
 - Aufzählung der voraussichtlichen Vergehen und Gesetzesverstöße in Vorbereitung und bei Ausführung des Putsches,
 - Zu erwartender Schaden an Privat- und Volkseigentum sowie zu erwartender Schaden an Personen und anderen Lebewesen,
 - detaillierte Planung des Putsches sowie Übersicht über den Technikeinsatz (inkl. Waffen),
 Losungen, Parolen, Tarnnamen sowie Schlüssel und Passwörter der Aktion.
 
 § 4 - Die Antragstellung hat mindestens 57 Wochen vor dem geplanten Putsch beim Putschantragsprüfungsamt der Volksrepublik Wolfenstein in Wolfenstein-City zu erfolgen.
 Die Antragstellung ergibt noch kein Recht auf einen Putsch.
 
 § 5 - Das Putschantragsprüfungsamt der Volksrepublik Wolfenstein in Wolfenstein-City ist berechtigt, bei zu erwartenden Gesetzesverstößen oder aus anderen Gründen gestellte Anträge abzulehnen oder nicht zu bearbeiten.
 
 § 6 - Das Putschantragsprüfungsamt der Volksrepublik Wolfenstein in Wolfenstein-City gibt bei positiver Bewertung den Antrag an die Gouvernanten/die Gouverneure der betreffenden Regionen, Distrikte bzw. des Mondes.
 
 § 7 - Die Gouvernanten/die Gouverneure prüfen den Putschantrag nacheinander innerhalb von jeweils 46 Wochen und bei Bewilligung wird er zur endgültigen Entscheidung dem Presi der Volksrepublik Wolfenstein vorgelegt.
 
 $ 8 - Eine Frist für die Entscheidung des Presis gibt es nicht.
 
 § 9 - Bei Nichtgenehmigung eines Antrags darf der Putsch nicht ausgeführt werden.
 
 
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