Rechtsgrundlage: Verfassung der Volksrepublik Wolfenstein Kapitel 1 Punkt 5
Gemäss meiner verfassungsmässigen Rechte ordne ich an:
Anordnung des Presidente Nr. 006
Verordnung zur Einführung der Verfassung, welche 2013 zur Volksabstimmung gelangte.
1. Gültigkeit der Gesetze nach dem 2. November 2009
a) Alle Gesetze, die nach dem 2. November 2009, aber vor dem 29.08.2013 gemäß den Bestimmungen der wolfensteiner Verfassung vom 2. November 2009 durch Beschluß des Rhabarberrates, Anordnung des Presidente oder sonstigen rechtskonformen Ablauf in Kraft traten, sind weiterhin ohne Einschränkung gültig.
b) Widerspricht eine Anordnung, ein Gesetz oder eine sonstige Regelung aus diesem Zeitraum (mit Ausnahme der unter 3. erfassten Sachverhalte) der zu beschliessenden neuen wolfensteiner Verfassung nach deren Beschluß und Inkrafttreten, ist auf Antrag einer einfachen Mehrheit des Rhabarberrates ein mindestens fünf wolfensteiner Bürger umfassendes Gremium einzuberufen, welches dem Rhabarberrat eine einstimmig beschlossene Empfehlung ausspricht, der Anordnung, dem Gesetz oder der sonstigen Regelung die weitere Gültigkeit derselben zu beschließen oder nicht zu beschließen. Die Empfehlung ist bindend.
2. Gültigkeit noch älterer Gesetze
a) Alle noch älteren Gesetze behalten ihre Gültigkeit, selbst wenn sie der aktuell gültigen Verfassung der Volksrepublik Wolfenstein widersprechen oder dadurch einen zwielichtigen Anstrich bekommen.
b) Änderungen dieser Gesetze können durch den Rhabarberrat vorgenommen werden, entsprechend der jeweiligen Gesetzeslage.
3. Gültigkeit der Anordnungen des Presidente bis zur Verabschiedung der neuen Verfassung von 2013
a) Alle Verordnungen, Anordnungen und sonstigen Festlegungen des Presidente vor dem Zeitpunkt der Verabschiedung der neuen Verfassung von 2013 bleiben gültiges Recht der Volksrepublik Wolfenstein.
_________________ es grüßt / atentamente / terveisinDr.mad.bull. Andrés R. ChilavertPresidente Held der Arbeit 2007 Hauptchefoberboss h.c. Ehrenvorsitzender der PPdV
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