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[RaSüMoBerstGes] Rhabarbersüßmostbereitstellungsgesetz http://vr-wolfenstein.org/forum/viewtopic.php?f=12&t=214 |
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Autor: | Presidente Chilavert [ Mittwoch 27. April 2011, 00:31 ] |
Betreff des Beitrags: | [RaSüMoBerstGes] Rhabarbersüßmostbereitstellungsgesetz |
Rhabarbersüßmostbereitstellungsgesetz Rechtsgrundlage: Verfassung der Volksrepublik Wolfenstein Kapitel 2 Punkt 1 Geltungsbereich: Volksrepublik Wolfenstein, Freistaat Schwarzer Wald, Mond § 1 Recht auf Rhabarbersüßmost (1) Jeder wolfensteiner Bürger hat pro Woche Anspruch auf vier Liter staatliches Rhabarbersüßmostdeputat, das von staatlichen Quellen ausgeteilt wird. (2) Und zwar nach folgendem Schema: zwei Liter am Mittwoch und zwei Liter am Sonnabend, damit die Produktivität nicht leidet. § 2 Verzehr (1) Der Verzehr des Mostes bleibt jedem wolfensteiner Bürger selbst überlassen. (2) Verboten ist Verleih, Überlass, Verzicht, Verächtlichmachung, Übergabe des von staatlicher Stelle verteilten Mostes. Näheres regelt das Strafgesetzbuch. § 3 Bereitstellung (1) Die landwirtschaftlichen Staatsbetriebe stellen den hierfür benötigten Rhabarbersüßmost zur Verfügung, aus der Menge, die über die jeweilige Planvorgabe hinaus produziert wird. (2) Das Rhabarbersüßmostdeputat wird in den lokalen staatlichen Lebensmitteldepots ausgegeben. (3) Der sonstige Rhabarbersüßmostausschank ist von diesem Gesetz nicht betroffen. |
Autor: | Presidente Chilavert [ Mittwoch 27. April 2011, 00:36 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: [RaSüMoBerstGes] Rhabarbersüßmostbereitstellungsgesetz |
Über dieses Gesetz ist hiermit die Diskussion für sieben Tage eröffnet. Ihr wisst, dass wir sehr demokratisch sind. Es sollte sich trotzdem jeder, der etwas dazu beiträgt, zu der wolfensteiner Partei bekennen, die ihm sein Gewissen nahelegt. Ich z.B. schreibe hier für die P.C.I. |
Autor: | Presidente Chilavert [ Donnerstag 28. April 2011, 16:03 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: [RaSüMoBerstGes] Rhabarbersüßmostbereitstellungsgesetz |
Hihi, das dachte ich mir, dass das Gesetz auf Zustimmung stößt Das mit den Parteien war übrigens nicht ernst gemeint! Es muss sich keiner zu irgendwas "bekennen", was er nicht will. |
Autor: | Presidente Chilavert [ Donnerstag 28. April 2011, 21:26 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: [RaSüMoBerstGes] Rhabarbersüßmostbereitstellungsgesetz |
Achso: das ganze Gesetz geht auf eine Anregung des Genossen GFM Drolkar von letztem Novmeber zurück, künftig zwei Liter Most pro Woche auszugeben. Ich habe das mal verdoppelt, damit es nicht zum Notstand kommt. Quelle: viewtopic.php?f=6&t=44 |
Autor: | Presidente Chilavert [ Mittwoch 18. Mai 2011, 00:16 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: [RaSüMoBerstGes] Rhabarbersüßmostbereitstellungsgesetz |
Ist also durch, das Gesetz und somit ... Gesetz Werds mal ins Archiv packen. |
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